Diskussion:Exhibitionismus
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[Bearbeiten] Bild raus
Im Eintrag Exhibitionismus wird erwähnt, dass der §183 StGB nur auf Männer angewandt wird, von daher sollte auch ein Exhibitionist dargestellt werden, es stehen weitere lizenzierte Bilder zur Verfügung, hier ein beispielhaftes
Der §183 StGB zielt nur auf Männer, es ist unobjektiv, nur Frauen darstellen zu lassen.
Mir scheint einige Rezensoren im Wiki haben ein Problem mit dem selben Geschlecht, wo liegen die Hintergründe, dass in einem Exhibitionismus Wiki-Beitrag kein Exhibitionist gezeigt werden soll?
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Der nachfolgende Beitrag, der sich auf ein anderes Bild bezieht, zeigt auch, dass es hier scheinbar Probleme gibt, Sachverhalte bebildern zu dürfen, mir scheint, dass man gerne den §166 im Wiki verstärkt Einzug gebieten will.
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Welchen Sinn macht das Bild? Welchen Informationswert hat es? Mein Antwort: Keine, daher Vorschlag, raus damit! --Wurly-hh 16:24, 12. Jan 2006 (CET)
Den letzen Abschnitt verstehe ich nicht. Was hast denn die wachstende Toleranz gegenüber Homosexualität mit Exhibitionismus zu tun? Und warum wird zuerste eine spezielle Definition und dann die allgemeine gebracht. Müsste meiner Meinung nach rumgedreht werden. --MauriceKA 19:03, 27. Mär 2004 (CET)
Grossartiges Foto! Koennen wir die andere Seite auch noch sehen?
Das Bild finde ich amüsant, also bitte drinlassen (-; --Intramuros 14:25, 22. Mär 2006 (CET)
Finde auch, dass das Foto keinen Sinn hat - das hier ist schließlich eine Enzyklopädie und nicht die BILD-Zeitung. --194.8.198.62 10:20, 4. Jul 2006 (CEST)
- Leute fotografieren, anzunehmenderweise, sich (halb-)nackicht und stellen die Bilder ins Internet - wenn das kein gutes Beispiel für Exhibitionismus ist, weiß ich auch nicht. --88.72.248.40 17:02, 24. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] wieso nur Männer?
Werden die exhibitionistischen Handlungen (nach § 183 StGB) nicht vor Kindern vollzogen (als Unterfall des Sexuellen Missbrauchs nach § 176 Abs. 3 Nr 1 StGB), so trifft der Straftatbestand wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses im Kern nur einen männlichen Täter (nach § 183 Abs. 1 StGB).
kann mir jemand erklären warum nur männer den strafbestand eregung öffentlichen ärgernisses erfüllen? 212.186.100.35 19:34, 10. Jan 2006 (CET)
- Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass Exhibitionismus (im strafrechtlichen Sinne) bei Frauen so gut wie gar nicht vorkommt (eine 'Belästigung' , d.h. Ekel, Abscheugefühle pp. müssen erzeugt werden) und deshalb unberücksichtigt bleiben kann. Im Übrigen wird die Vornahme von öffentlichen sexuellen Handlungen, die ein Ärgernis erregen, auch bezgl. Frauen in § 183a StGB unter Strafe gestellt. AlbrechtTrier 17:56, 6. Jun 2006 (CEST)
- Kann es sein, daß in dem Abschnitt die Namen der Tatbest"ande leicht durcheinander geraten sind?
[Bearbeiten] Flitzer
Ich habe den Flitzer hierher übernommen. Für die History siehe bitte ebenda. ((ó)) Käffchen?!? 15:38, 12. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Bild:Flashergrl.jpg
Warum ist dieses Bild im Artikel mit „Exhibitionismus im Park (Szene nachgestellt)“ erklärt? Irgendein tieferer Sinn oder einfach nur das falsche Bild? --Thgoiter ⇔ 16:18, 13. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Artikel Exhibitionist
Ich habe den Inhalt Artikel Exhibitionist gelöscht und eine Weiterleitung auf Exhibitionismus gesetzt. Der Stil des Artikel war nicht enzyklopedisch, Information nicht durch Quellenangaben belegt. Ich bitte die Experten hier, zu prüfen, ob mir in http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Exhibitionist&oldid=15561453 wichtige Informationen entgangen sind, die hier eingearbeitet werden sollten.--Harald Mühlböck 15:12, 11. Jun 2006 (CEST)
Viele weiterführende Informationen zum Exhibtionismus mit vorgeschaltetem Jugenschutz befindet sich hier, z.B. Erfahrungsberichte von Exhibitionisten, teilweise auch mit Bebilderungen. Es ist ein Forum ohne gewerbliche Hintergründe. bebildertes Exhibtitionsmus-ForumBild:Http://jochenfun.de/Rastplatz.jpg
[Bearbeiten] Was ist Exhibitionismus im rechtlichen Sinne?
Im Artikel §183 wird nur gesagt was passiert, wenn sich jemand exhibitionistisch aufführt, aber der Begriff Exhibitionismus wird dort nicht erklärt. Kann man das irgendwo nachlesen?
- Unter Exhibitionismus im (straf)rechtlichen Sinne versteht man die Entblößung (das Vorzeigen) des primären Geschlechtsteils mit sexueller Motivation. Nachzulesen ist diese Definition in einschlägigen Strafrechtskommentaren. Der Bundesgerichtshof hat diese Definition bestätigt. AlbrechtTrier 08:29, 19. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Rechtschreibung
erherbliche --> erhebliche
Genugtuung beachtet --> Genugtuung, beachtet
Campus bis --> Campus, bis
Nummer-Eins-Hit und --> Nummer-Eins-Hit in
anstössig --> anstößig
vor Partyfotografien --> vor Partyfotografen -- Benutzer:80.171.149.240 (Unterschrift nachgetragen von Harald Mühlböck 08:43, 12. Jul 2006 (CEST))
- sei mutig und bessere die Fehler aus.--Harald Mühlböck 08:43, 12. Jul 2006 (CEST)
- Ich hab' die Halbsperre des Artikels nicht gesehen. Die Fehler habe ich jetz ausgebessert.--Harald Mühlböck 21:25, 12. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Bildunterschrift
Die Bildunterschrift bei dritten Foto – "Zeigen weg in einem allgemeinen Bereich." – ist ziemlicher Blödsinn. Anscheinend aus dem Englischen automatisch übersetzt("Showing off in public places"). Wie wäre es mit "Exhibitionismus an öffentlichen Orten".
- Danke. Hab's geändert--Harald Mühlböck 12:21, 21. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Flitzen und Blitzen
Also in der Schweiz heisst Flitzen "flitzen", auch wenn junge Leute nur so spontan mal nackt durchs Quartier huschen. Blitzen habe ich ausserhalb der Fotografie noch nie gehört.
Kenne auch nur "flitzen"... --Gabbahead. 22:59, 1. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Bild eines Exhibtionisten ist nur ein nackter Mann.
Leider passiert in diesem Fall Exhibitionismus in Wikipedia nicht die vom Gesetzgeber gewünschte Differenzierung und würde FKKler zu Exhibitionisten machen.
Es ist wichtig, dass eine sexuelle Handlung objektiv sichtbar wird, eine Vermutung reicht nicht, die beim Betrachter eine Belästigung hervorruft, freudige Zustimmung oder Mitleid ist keine Belästigung.
Gerichte sehen eine sexuelle Handlung, wenn der Penis erigiert ist oder ein "Griff in den Schritt" stattgefunden hat.
Ein FKKler, der seine Hand als Sichtschutz vor sein Genital führt, fällt in diese "Griff in den Schritt" = "sexuelle sichtbare Handlung" Falle der Gerichte.
Der auf diesem Bild dargestellte Mann ist kein Exhibitionist, sondern ein nackter Mann, da keine sexuelle Handlung sichtbar ist, dies wäre der Fall bei lustvollem Posen, wobei der Genitalbereich entsprechend hervor gehoben wird.
Gerne können Bilder von Exhibitionisten geliefert werden, insbesondere ist es auch falsch weibliche Menschen dem Exhibitionismus zuzuordnen, diese sind vom Gesetz §183 StGB ausgenommen, man sieht von daher, dass weiblicher Exhibitionismus toleriert, wenn nicht sogar gewünscht ist.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von JochenFUN (Diskussion • Beiträge) igel+- 23:18, 15. Sep 2006 (CEST))
[Bearbeiten] Tatbestand
§ 176 Abs. 3 Nr 1 StGB existiert laut http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html nicht.
Exhibitionismus ist als sexuelle Handlung definiert und Kinder (Menschen unter 14 Jahren) dürfen laut unserer Gesetzgebung keine sexuellen Handlungen sehen.
Sehe gerade, dass der Verweis auf den Gesetzestext im eigentlichen Artikel "Exhibitionismus" geändert werden muss. --JochenFUN 17:42, 5. Okt 2006 (CEST)