Exportbeihilfe
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Exportbeihilfen (Ausfuhrbeihilfen) sind staatliche Instrumente in der Außenhandelspolitik. Sie werden eingesetzt um den Export meist strukturschwacher Gebiete zu fördern und die Position des Staates im Welthandel zu stärken. Die handelspolitische Legitimität solcher Maßnahmen ist umstritten.
[Bearbeiten] In der EG
[Bearbeiten] Außenhandel
Die Ausfuhrförderungspolitik im Außenhandelsbereich ist Teil der Gemeinsamen Handelspolitik im Rahmen des Art.\,133 EG geworden, nachdem die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung zur Vereinheitlichung der Ausfuhrbeihilfensysteme aus dem EG-Vertrag in der Übergangszeit (bis 1970) nicht eingehalten haben.