Expositur (Kirche)
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Als Expositur (von lat. ex…, "aus, heraus" und positus, "gestellt, gelegt") wird im Kirchenwesen ein Seelsorgebezirk ohne eigene Vermögensverwaltung bezeichnet.
Sie wird von einem Priester geleitet, der die Amtsbezeichnung "Pfarrvikar" trägt und in der Regel den Titel "Pastor" inne hat. Der Pfarrvikar ist aber zugleich immer auch Kaplan der Mutterpfarrei. Eine Expositur hat eigene Kirchenbücher, die jedoch als Teilregister der Mutterpfarrei geführt werden. Der Pfarrer der Mutterpfarrei behält seine pfarrlichen Rechte und Pflichten, soll von ihnen jedoch nur in dringenden Notfällen Gebrauch machen; der Pfarrvikar entscheidet daher in der Regel in eigener Verantwortung. Bezüglich der Seelsorge genießt die Expositur daher quasi den Status einer Pfarrgemeinde.
Ähnlich einer Pfarrvikarie ist es das Ziel einer Expositur, eine eigene Pfarrei zu werden. Sobald dafür - nach Auffassung des Bischofs - die Voraussetzungen vorliegen, kann die Erhebung der Expositur zur Pfarrei erfolgen. In der Praxis ist die Expositur daher einer Pfarrei gleichgestellt, auch wenn sie kirchenrechtlich untergeordnet ist. Eine Expositur hat einen eigenen Pfarrgemeinderat (in Zeiten von Priestermangel mittlerweile jedoch nicht mehr überall), hat jedoch keinen eigenen Kirchenvorstand. Das Kirchenvermögen wird durch den Kirchenvorstand der Mutterpfarrei verwaltet.