Fachplanung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Fachplanung ist eine spezialisierte / fachliche Planung, die auf alle mittelbar und unmittelbar raumwirksamen Planungen und Maßnahmen gerichtet ist. So kann die Regional- und die Stadtplanung zum Beispiel weiterhin unterteilt und fachlich beplant werden (Verkehrsplanung, Abfallwirtschaftsplanung etc.).
In der Regel sind Fachplanungen in mehrere jeweils übergeordnete Fachbehörden unterteilt: Bund, Land und evtl. Gemeinde. Sie richten sich in der Regel nach dem Raumordnungsgesetz.
[Bearbeiten] Schützende Fachplanungen
- Bodenschutz - Denkmalschutz - Forstwirtschaft - Immissionsschutz - Landwirtschaft - Wasserwirtschaft
[Bearbeiten] Eingreifende Fachplanungen
- Abfall - Bergbau - Rohstoffabbau - Energie- und Rohstofftrassen - Verkehr - Verteidigung
[Bearbeiten] Verhältnis Fachplanung - Raumordnung
Zwischen Fachplanung und Raumordnung besteht eine Wechselwirkung: Rechtsverbindliche festgelegte Fachplanungen sind in der Regel Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Raumordnungsplanes zu beachten sind. Andererseits schafft die Landesplanung einen Rahmen für neue Fachplanungen, der von den Planungsträgern zu beachten ist, § 4 (1) ROG.