Fachwirt für Finanzberatung
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Der Fachwirt für Finanzberatung ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, basierend auf einer besonderen Rechtsvorschrift, die vor einer IHK bundeseinheitlich an zweimal zwei Prüfungstagen abgelegt wird.
Die ersten Abschlüsse wurden 1996 als Fachwirt für Finanzdienstleistungen vergeben und 1997 bundeseinheitlich in Fachwirt für Finanzberatung umbenannt. Bis 1999 haben die Industrie- und Handelskammern auch berufsbegleitende Teilprüfungen angeboten, die jedoch Rationalisierungsbestrebungen zum Opfer fielen. Als Reaktion darauf wurde von der Bildungseinrichtung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, bbw-Akademie, eine alternative Prüfung zum Masterconsultant in Finance eingerichtet, die auch weiterhin in berufsbegleitenden Teilprüfungen abgelegt werden kann.
Der Fachwirt für Finanzberatung ist fachlich auf eine finanzwirtschaftliche Beratung von Privatkunden, gewerblichen sowie freien Berufen ausgelegt. Er findet im Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gem. EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie als hinreichende Qualifikation für bereits berufstätige Versicherungsvermittler Berücksichtigung.