Fakultäten
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Fakultäten (lat. facultates) bezeichnen allgemein im katholischen Kirchenrecht die Übertragung von Rechten durch eine übergeordnete Institution an eine untergeordnete.
Bedeutend ist das Fakultätenrecht katholischer Bischöfe, die auf diese Art eigentlich dem Papst vorbehaltene Rechte wie zum Beispiel Weihen ausüben.