Familienzusammenführung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit ihn zu verbessern und entferne anschließend diese Markierung. |
Die Familienzusammenführung ist ein Zuzug von Familienangehörigen eines Inländers oder eines Ausländers zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit, gleichzeitig oder nachträglich, auch nach Geburt eines ausländischen Kindes in Inland.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Familienzusammenführung durch den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes übernommen.