Fangschaltung
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Unter einer Fangschaltung versteht man umgangssprachlich das Identifizieren von anonymen Anrufern mittels eines besonderen vermittlungstechnischen Leistungsmerkmals. Im Zuge der vollständigen Digitalisierung des Telefonnetzes ist der Begriff jedoch heute überholt und wird deswegen in Fachkreisen für bestehende Telefonnetze nicht mehr verwendet. Man spricht hier von dem Leistungsmerkmal Malicious Call Identification (MCID) oder auch dem Identifizieren böswilliger Anrufer. Die heutige Wirkungsweise der Identifizierung unterscheidet sich wesentlich von der älteren Technik der Fangschaltung, früher auch als Fangen bekannt.
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[Bearbeiten] Geschichte
In früheren analogen Telefonnetzen bezeichnete man unter Fangschaltung im Allgemeinen eine technische Einrichtung zur Rückverfolgung eines Telefonanrufes zur Feststellung der Identität des Anrufers. Damals gab es keine technische Möglichkeit, die Rufnummer eines Anrufers zum Angerufenen zu übertragen und dort anzuzeigen. Wollte man einen anonymen Anrufer feststellen, gab es als einzige praktikable Möglichkeit die Fangschaltung. Hierbei wurde ein aktiver Anruf in Rückwärtsrichtung vom Angerufenen für ein Auflegen gesperrt. Der Anrufer konnte das Gespräch nicht mehr selbst beenden, er wurde somit 'gefangen', trotz Auflegen des Hörers blieb das Gespräch weiterhin bestehen. Die Verbindung blieb solange aktiv bis der Anrufer zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Dies erforderte einen erheblichen personellen und zeitintensiven Aufwand, da rückwärts alle beteiligten Vermittlungsstellen einzeln abgefragt werden mussten. Die funktionierte jedoch nur innerhalb eines Ortsnetzes und konnte bereits durch wählen der eignen Ortsnetzkennzahl umgangen werden. Da der Anrufer feststellen konnte, dass er "gefangen" worden war, wurde wenn Gefahr für eine Person (z.B. Entführungsopfer) vermutet wurde, auf den Einsatz verzichtet und versucht, den Anruf während des Gespräches zurückzuverfolgen. Dies war natürlich noch aufwändiger, da alle Vermittlungsstellen im Ortsnetz mit ausreichend Personal besetzt werden mussten.
[Bearbeiten] Heutige Funktionsweise und Verwendung
Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes (auf Netzebene in den 80er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts) wird die Rufnummer eines Anrufers grundsätzlich bis zur letzten Vermittlungsstelle übertragen. Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale erlauben es jedoch, die Übermittlung an den Angerufenen eingeschränkt zu unterdrücken (ausgenommen hiervon sind Notrufanschlüsse der Polizei, Feuerwehr und medizinischer Notdienste, siehe auch CLIRO).
Beim heute verfügbaren vermittlungstechnischen Leistungsmerkmal Malicious Call Identification (MCID) speichert die Vermittlungsstelle die Rufnummer, Uhrzeit, Datum und Dauer eines oder aller eingehender Anrufe auch bei aktiver Rufnummernunterdrückung. Das ursprüngliche Leistungsmerkmal Fangschaltung ist in seiner eigentlichen Ausprägung für analoge Telefonnetzen im deutschsprachigen Raum nicht mehr verfügbar. Auch Dritte-Welt-Länder verfügen heute über weitgehend digitalisierte Telefonnetze, so dass die ursprüngliche Technik der Fangschaltung weltweit bald verschwunden sein dürfte.
Im heutigen digitalen Mobilfunk- und Telefonfestnetz gibt es verschiedene Ausprägungen dieses Leistungsmerkmals. Je nach Art des Tatbestandes können Klingelstörer und/oder bedrohende und bösartige Anrufer, einzelne oder alle Anrufe innerhalb einer Zeitspanne protokolliert werden. Dazu mehr unter MCID.
[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlage
Das Telekommunikationsgesetz sprach bis 2003 noch von einer Fangschaltung. Es wurde aber bei der Novellierung des Gesetzes 2004 überarbeitet. Heute findet sich die gesetzliche Grundlage zur Bereitstellung und Verwendung des Leistungsmerkmals im TKG 2004 § 101 mit neuer Begrifflichkeit wieder. Dazu mehr unter MCID.
[Bearbeiten] Legenden
In Spielfilmen wie zum Beispiel Sneakers – Die Lautlosen und Fernsehsendungen, vor allem aus dem Krimigenre wird die Fangschaltung oft zur Erzeugung von Spannung und Dramatik eingesetzt, da dem Zuschauer vermittelt wird, dass eine gewisse Zeit (zum Beispiel 30 Sekunden) notwendig ist, um den Anrufer zu identifizieren. Eventuell ist auch zahlreichen Krimiautoren das reale Vorgehen gar nicht bekannt. In der Wirklichkeit ist heute die Rufnummer des Anrufers bereits vor Annahme des Gesprächs bekannt, auch wenn dieser seine Rufnummernübermittlung unterdrückt hat (CLIR). Diese Nummer wird in der Vermittlungsstelle ermittelt und gespeichert. Es wird nicht, wie häufig zu sehen, von der Polizei beim Angerufenen eine technische Apparatur dazu aufgebaut, an der beim ankommenden Ruf womöglich noch Nummern auf einem Display durchlaufen bis die Nummer des Anrufers ermittelt sei.
[Bearbeiten] Weblinks
TKG 2004: Novellierung des Telekommunikationsgesetzes von 2004