Finanzmonopol
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Von Finanzmonopolen spricht man bei einem ausschließlichen Recht des Staates (Bund) aus dem Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen Einnahmen zu erzielen.
Vgl. dazu Art. 106 I GG "Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:..."
[Bearbeiten] Einsatzbereich des Finanzmonopols
Beispiel dafür ist das Branntweinmonopol, dass 1919 in Dtl. eingeführt wurde. Heute beschränkt sich seine Funktion (nach umfangreichen Änderungen) auf die Übernahme und die Vermarktung von Agraralkohol. Zahlreiche kleine und mittelständische landwirtschaftliche Brennereien werden durch das Branntweinmonopol geschützt und es ermöglicht damit ihren wirtschaftlichen Betrieb. Der Bundeshaushalt bezuschusst das Monopol jährlich mit über 100 Mio. EUR.