Diskussion:Fleischsalat
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die in Süddeutschland übliche Mischung, falls jemand andere "Dialekte" kennt, nur zu. Aragorn2 21:56, 22. Okt 2004 (CEST)
Nach langer Zeit wieder ein Eintrag. Warum soll Fleischsalat ein Fleischgericht sein? Denke als Salat gehört er eher zu den Vorspeisen.-OS- 15:59, 2. Jan. 2007 (CET)
- Das schließt sich ja gegenseitig nicht aus. Jedes Gericht mit Fleisch als Hauptanteil ist auch ein Fleischgericht. Und hier auch ein Salat und möglicherweise eine Vorspeise. Rainer Z ... 17:15, 2. Jan. 2007 (CET)
-
- Mmh, finde gerade keine Quelle für meine Auffassung von Gerichten. Aber dies lautete ungefähr so, das es eben aus dem gegarten namensgebenen Bestandteil (Fleich-, Fisch-, Wildgericht) und Soße, aber keinerlei Beilagen eines Haupt- oder Zwischengangs besteht. Salat dagegen wäre nur Beilage oder Vorspeise. Glaub irgendwo bei den Regeln zum Erstellen von Speisekarten ist das definiert.-OS- 18:12, 2. Jan. 2007 (CET)
-
-
- Jetzt habt ihr mich neugierig gemacht: Es gibt Regeln für Speisekarten? Ich dachte immer, der Inhalt der Karten hinge von der Kreativität der Schreiber ab (die demzufolge meistens nicht besonders stark entwickelt ist). Für wen gelten diese Regeln und wer stellt sie auf? Der sagenhafte Artikel zur Speisekarte hat für solch unwesentliche Informationen leider keinen Platz. Gruß --Lyzzy 18:31, 2. Jan. 2007 (CET)
-
Also erstmal entspricht die Reihenfolge dort der klassischen Menüfolge Kalte Vorspeisen / Warme Vorspeisen / Suppen / Zwischengerichte / Hauptgericht Fleisch/Fisch getrennt / Beilagen / warme Nachspeisen/ kalte Nachspeisen und ggf. kalte Snacks/Käse (sehr selten heute^^) / ggf. Getränkekarte ohne Wein Davor kommt in der selben Reihenfolge die Angebotskarte und wenn keine gesonderte Getränkekarte vorhanden ist, diese danach Andere Regeln betreffen die Verwendung von Phantasienamen (verboten) und Fremdwörtern (möglichst vermeiden, wenn erklären). Die berüchtigten Inhaltsangaben wie bei Formschinken und Kaviarersatz sind schon obligatorisch, aber auch die Verwendung von Frisch-, Jung-, Mast- und speziellen Herkunftsangaben (Havelzander) unterliegen diesen Regeln. Etliche entstammen der klassischen Gastronomie, andere dem Lebensmittelrecht oder dem Markenrecht (Champagnersoße, Parmaschinken). Was hier den Salat angeht, ist er nunmal eine klassische Vorspeise bzw. kaltes Zwischengericht, wenn es keine warmen Vorspeisen gab. Die Bratkartoffeln ändern daran nichts, ähnliches und beliebtes Prüfungsproblem ist die Sülze. Bei Speisekarte trau ich mich nicht ran, weil je nach Dekade und Ort der Ausbildung, welche dabei prägend ist, Neuerungen und Änderungen als vermeintlicher Standard verteidigt werden, und leider arbeitet die IHK nach Grundsätzen aus den 70er Jahren, also auch dort keine Hilfe zu erwarten.-OS- 18:59, 2. Jan. 2007 (CET)
- Ich möchte ernstlich vorschlagen, hier bei allgemeineren Definitionen (soweit es Kategorien betrifft) zu bleiben. Also: Ein X-Gericht besteht überwiegend oder bestimmend aus X; ein X-Produkt wird überwiegend aus X hergestellt. Ein anderer Zweig der Kategorisierung ist dann, ob es eine Vorspeise sei. Das ist eine wesentlich unschärfere Kategorie. Um beim Fleischsalat zu bleiben: Der dürfte klassisch in der Gastronomie schon eine Vorspeise sein, spielt aber dort kaum mehr eine Rolle. Verbreiteter ist er heute sicher als Zwischenmahlzeit, Brotbelag usw. Auch Sülze mit Bratkartoffeln ist ein einfaches Gericht, dass nicht ins klassische Speisekartenschema passt, weil es Hausmannskost darstellt. Irgendwelche Prüfungsstandards sollten wir uns da nicht zueigen machen, auch wenn sie an entsprechender Stelle erwähnt sein sollten. Rainer Z ... 19:15, 2. Jan. 2007 (CET)
- Wobei man schon sagen muss, das dieser Ochsenmaulsalat, um dens ja wohl vor allem geht schon eine Sonderstellung unter den Salaten einnimmt, was die Verwendung als "Zwischenmahlzeit" betrifft. Also kaltes Fleisch zu warmer Beilage. Andersrum ist es eben gebräuchlich. Nur Fleischgericht sollte schon genau definiert sein, wenn es eine Kategorie ist. Denn gebratene Leber oder Lungenhachee sind dies ja nicht.-OS- 19:24, 2. Jan. 2007 (CET)
-
-
-
- (BK) Entschuldigt bitte, dass ich jetzt nochmal abschweifen muss (möchte, die Neugier ist noch nicht befriedigt). -OS-, du sagst z.B. Phantasienamen verboten, aber wo steht das denn und für welche Gastronomiebetriebe gilt das, werden Vergehen geahndet? Warum sind Lunge und Leber keine Fleischgerichte und was sind sie dann? --Lyzzy 20:02, 2. Jan. 2007 (CET)
- Ach wieso, hier schaut doch eh keiner rein^^. Also ich hab hier die Berliner IHK Prüfungsfragen, und dort wird auf Deine Frage geantwortet, Das Fantasienamen nach Möglichkeit vermieden werden sollten, da dies beim Gast eine Erwartung hervorruft, welche dann in Unbehagen umschlägt. Einfacher ausgedrückt, der Gast soll wissen, was er bestellt. Die entsprechende Regelung im Lebensmittelrecht kennt sicher das Ordnungsamt ^^. Aber wenn dir ein Futuramschnitzel angeboten wird, wirst Du diese Regel zu schätzen wissen ^^. Also es gibt in jedem gastronomischen Betrieb regelmäßige Kontrollen. Nach meiner Erfahrung finden die immer was, und wenn die Küche keimfrei und clean ist, schauen Sie auf die Speisekarte um an Ihr Fahrgeld zu kommen.
- (BK) Entschuldigt bitte, dass ich jetzt nochmal abschweifen muss (möchte, die Neugier ist noch nicht befriedigt). -OS-, du sagst z.B. Phantasienamen verboten, aber wo steht das denn und für welche Gastronomiebetriebe gilt das, werden Vergehen geahndet? Warum sind Lunge und Leber keine Fleischgerichte und was sind sie dann? --Lyzzy 20:02, 2. Jan. 2007 (CET)
-
-
Die oben genannte Reihenfolge hat jeder Kellner/Koch oder Hotelfachmann mal gelernt. Wenn er dies nicht einhält ist es meist eher Faulheit als Kreativität, da wissende Gäste eben diese Reihenfolge auch erwarten, wenn die Preise eine gewisse Höhe haben (davon, das die Preise von oben nach unten sortiert sein sollten, reden wir lieber nicht). Im Lemma Fleisch wird zwar gesagt, auch Knochen und Innereien seien Fleisch, aber ess dies mal, das ist ein technischer, aber kein kulinarischer Standard. Das Außenwirtschaftsrecht trennt zwischen Fleisch und Schlachtnebenerzeugnissen. Die will keiner auf dem Teller haben, darum werden Innereien oft in der Karte unter Pfannen- und Schmorgerichten versteckt. Die alten Hackfleischverordnung diente da vielen als Leitlinie, heute leider geändert. Aber Du schmeckst es in Deiner Kantine, wenn die Bulette statt aus Fleisch a 4 Euro das Kilo aus Leber, Knochenmehl und Pansen für 1 Euro das Kilo bestehen.-OS- 20:20, 2. Jan. 2007 (CET)