Flugschüler
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Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule (Ausbildungsbetrieb) durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann, als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifizierungsstufe erreichen möchte.
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[Bearbeiten] Pilotenlizenzen
Innerhalb der EU wird die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal durch die JAR-FCL geregelt, die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden. Das deutsche Recht vergibt z.B. SEP-Lizenzen für einmotorige Landflugzeuge und GPL-Lizenzen für Segelflugzeuge. Die Privatpilotenlizenz (PPL) in Deutschland gab es bis zur Einführung der Regelungen nach JAR in mehreren Varianten:
- PPL-A (Motorflug mit einmotorigen Flugzeugen bis 2.000kg)
- PPL-B (Motorsegelflug)
- PPL-C (Segelflugzeug)
- PPL für Ultraleichtflugzeuge
[Bearbeiten] Voraussetzungen
Zum Erwerb einer Privat-Fluglizenz gibt es in Deutschland u.a. folgende Voraussetzungen:
- Vollendung des 14. Lebensjahres für Segelflieger bzw. des 16. Lebensjahres für Motorflieger(zu Beginn der Ausbildung)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis der Teilnahme am Kurs Sofortmassnahmen am Unfallort
- Erklärung zu anhängenden Strafverfahren
- Negative Personenauskünfte durch Auszüge aus dem polizeiliches Führungszeugnis, dem Verkehrszentralregister und der Luftfahrer-Eignungskartei
- Identitätsnachweis durch Personalausweis und Geburtsurkunde
- seitdem das Bundesinnenministerium die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (auch ohne entsprechende DVO) unter Berufung auf das LuftSiG durchgesetzt hat, muss bei den zuständendigen Landesluftfahrtbehörden auch eine solche "ZÜP" beantragt werden (Stand: Frühjahr 2006).
Umfassend werden die Voraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung der LuftPersV bzw. nach JAR-FCL geregelt.
[Bearbeiten] Ausbildung
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Ausbildung in
- kommerziellen Flugschulen
- Vereinen
[Bearbeiten] Theorie
In der Theoretischen Ausbildung werden folgende Fächer gelehrt:
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Flugnavigation
- Meteorologie (METAR)
- Sprechfunkverkehr
- Navigation
- Aerodynamik
- Flugzeugtechnik
- Instrumentenkunde
[Bearbeiten] Praxis
In der praktischen Ausbildung, werden folgende Inhalte vermittelt:
- Checklisten lesen
- Starten
- Kontrolle der Instrumente
- Flugkontrolle
- Flugfunk
- Fliegen der Platzrunde
- Landen
- Navigieren (Koppelnavigation/Funknavigation mit VOR und NDB)
- Fliegen im kontrollierten Luftraum
- Fliegen nach Instrumenten (Künstlicher Horizont, Fahrtmesser, Drehzahlmesser, Variometer, Kreiselkompass u.a.)
- Alleinflug unter Anwendung des vorher Erlernten
- Verhalten in besonderen Situationen (Power-Off/On Stalling, Ziellanden, Sicherheitslandung, Notlanden – bei Segelfliegern auch Anflüge aus ungewohnter Position, Seilriß, Trudeln)