Freiheitsrecht
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Freiheitsrechte gehören neben den Gleichheits- und den Verfahrensrechten zu den Grundrechten des Einzelnen nach dem deutschen Grundgesetz. Die Freiheitsrechte sollen dem Einzelnen die Möglichkeit der uneingeschränkten Entfaltung (Freiheit) ermöglichen.
Wichtige Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind: