Garantierter Maximalpreis (Baubranche)
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Unabhängig von der Auftragsgröße sind Auftraggeber zunehmend bestrebt komplexere Leistungen aus einer Hand anzufragen. Dies folgt dem ohnehin festzustellenden Trend in der Wirtschaft (z.B. Autohaus: Finanzierung, Kauf, Wartung, Rücknahme). Mit zunehmender Komplexität steigt das Risiko für den Auftragnehmer. Außerhalb Deutschlands sind grundverschiedene Vertragstypen mit dem Ziel geschaffen worden, bei steigendem Wettbewerbsdruck, komplexe Leistungen auskömmlich abwickeln zu können. Ob der Vertragstyp des „Garantierten Maximalpreises“ eine mögliche Verbesserung darstellt, kann noch nicht abschließend gesagt werden, da noch zu wenig Erfahrung besteht. Bisherige Abwicklungen waren dadurch gekennzeichnet, dass beide Vertragsparteien
- in dem Bewusstsein gehandelt haben, eine neue Form auszuprobieren,
- Streit in jedem Falle zu vermeiden suchen,
- Risiken angemessen gemeinsam zu tragen.
Ausgewählte Aspekte (nach Lange)
Probleme und Nachteile
- keine entwickelte Rechtsprechung
- Angst vor zu früher Bindung an einen konkreten Unternehmer
- Bei vereinbarter gemeinsamer Vergabe an Nachunternehmer behält trotzdem der Auftragnehmer „das letzte Wort“
- Praktisch keine Erfahrungen
- Mögliche Verstöße gegen geltendes Standesrecht bei vertraglich geregelter Zusammenarbeit von Architekt und Bauunternehmer
- Angst vor Konkurrenz durch Bauunternehmer
- Vergütungsregeln bei teilweiser Planungshoheit des Bauunternehmers unklar, da ggf. trotzdem vollständige Haftung für den Erfolg der Leistung
- keine entwickelte Rechtsprechung
- Praktisch wenig Erfahrungen in kleinen Unternehmen oder für Projekte des Tagesgeschäftes Streitpotenzial ergibt sich u.a. aus
- Unklarheiten im Vertrag insbesondere zum Bauinhalt und den Bauumständen (Bezugsgröße für Einsparungen muss genau geklärt werden)
- Vorgehensweise bei Teilkündigung der Planungs- oder Bauleistung
- Unklarheiten im Vertrag insbesondere zum Bauinhalt und den Bauumständen (Bezugsgröße für Einsparungen muss genau geklärt werden)
- Vorgehensweise bei Teilkündigung der Planungs- oder Bauleistung mögliche Vorteile systematische Kostensenkung möglich (insbesondere kann der Einfluss der Bauumstände auf den Preis deutlich werden) Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Vertragstyps.