Gattenmord
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Gattenmord bezeichnet im katholischen Eherecht ein Ehehindernis (vgl. can 1090 CIC).
Wesentlich ist dabei, dass der Mord am bisherigen Ehepartner in der Absicht ausgeführt wurde, eine Ehe mit einem konkreten neuen Partner eingehen zu können. Dabei ist es unerheblich, ob jemand den eigenen oder den Partner des anderen getötet hat.
Das Hindernis besteht auch, wenn die Partner in der genannten Absicht gemeinsam den Tod des Partners verursacht haben, sei es durch physisches, sei es durch moralisches Betreiben.