Gelegenheitsgesellschaft
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Eine Gelegenheitsgesellschaft besteht aus mehreren Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen. In den meisten Fällen werden diese Gelegenheitsgesellschaften als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt.
[Bearbeiten] Arbeitsgemeinschaft
Die Zusammenarbeit mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmen an einem Projekt wird als Arbeitsgemeinschaft bezeichnet. Sie ist oft im Baugewerbe zu finden.
Den dort tätigen Bauunternehmen obliegt oft die Gesamtfertigstellung eines Bauvorhabens. Da in einem solchen Fall neben den reinen Bauarbeiten auch andere Arbeiten anfallen, die von einem Bauunternehmen nicht ausgeführt werden können, wie zum Beispiel die Installation der Elektrik, des Wassers- und Abwassers, der Lüftungs- und Klimaanlage usw. ist das verantwortliche Bauunternehmen gezwungen, für diese Installationen andere Unternehmen zu verpflichten.
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaften wird zwischen echten und unechten unterschieden. Eine echte Arbeitsgemeinschaft stellt sich dem Auftraggeber als Außengesellschaft dar. Nur zwischen ihr und dem Auftraggeber besteht eine direkte Vertragsbeziehung. In der Praxis hat sich auch die Form der unechten Arbeitsgemeinschaft entwickelt. Sie tritt immer als Innengesellschaft auf. Hierbei gibt es zwei weitere Versionen:
- Der Auftraggeber schließt einen Vertrag mit einem Hauptunternehmen, welches zusätzlich einige Aufgaben weitervergibt. Dadurch entstehen auch Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und den Nebenunternehmen.
- Der Auftraggeber schließt einen Vertrag mit einem Gesamtunternehmen. Dieses wiederum vergibt Aufträge an Subunternehmen. Zwischen dem Subunternehmen und dem eigentlichen Auftraggeber besteht keine direkte Beziehung.
[Bearbeiten] Konsortium
Im Gegensatz zur Arbeitsgemeinschaft besteht beim Konsortium eine vertragliche Verbindung zwischen den Unternehmen. Die Mitglieder (Konsorten) bestellen einen Konsortialführer, der das Konsortium nach außen vertritt. Die meisten Konsortien sind Bankenkonsortien.