Gemeindedirektor (Niedersachsen)
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Gemeindedirektor ist in Mitgliedsgemeiden niedersächsischer Samtgemeinden die Bezeichnung für den Leiter der Gemeindeverwaltung .
Nach § 70 NGO kann der Rat einer Gemeinde beschließen, dass dem ehrenamtlichen Bürgermeister nur repräsentative Aufgaben zufallen sollen. Zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben beruft der Rat in diesem Fall den Samtgemeindebürgermeister oder ein andere Person der Samtgemeindeverwaltung in das Ehrenbeamtenverhältnis eines Gemeindedirektors.