Generalversammlung
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Generalversammlung (Begriffsklärung). |
Die Generalversammlung ist ein Organ von privaten wie öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.
So ist sie zum Beispiel das höchste Organ der eingetragenen Genossenschaft, in einigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und den juristischen Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft, Stiftung und Verein) nach Schweizer Recht. Sie kann z. B. aus allen Mitgliedern (bzw. denen, die der Einladung folgen) bestehen oder aus von den Mitgliedern gewählten Vertretern (Vertreterversammlung).
In der eingetragenen Genossenschaft nach Deutschem Recht besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte und der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand.
[Bearbeiten] Durchführung einer GV
Eine Generalversammlung wird üblicherweise von einem Mitglied der Geschäftsleitung geleitet, welches durch die Tagesordnung führt. Übliche Tagesordnungspunkte sind z. B. Bestimmung eines Protokollführers, Wahl der Stimmenzähler und die Vorstellung des Jahresberichts.
Eine Generalversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn 20 Tage vorher eine Einladung an alle Gesellschafter (resp. an deren letzte bekannte Adresse) versandt wurde.
Siehe auch: Hauptversammlung
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