Gerichtsbaum
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Ein Gerichtsbaum bezeichnet einen Baum unter dem Gericht gehalten wurde (vgl. auch Femeichen, Blutlinden, Galgenbäume u.ä.).
Übliche Baumarten waren Eichen (z. B. Femeiche) und Linden, in Süddeutschland war auch der Birnbaum als Gerichtsbaum verbreitet, in Gebirgsgegenden wie der Steiermark die Weißtanne. Seltener waren Gerichtsbäume andere Baumarten, die dafür zum Teil jedoch sehr bekannt waren, z. B. in Rüdesheim am Rhein ein Walnussbaum.