Gerichtsjahr
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Gerichtsjahr ist die in Österreich umgangssprachlich übliche Bezeichnung für die Gerichtspraxis. Die Bezeichnung rührt von der früher üblichen Dauer von (zumindest) zwölf Monaten, wenngleich die gesetzliche Mindestdauer durch das Rechtspraktikantengesetz (RPG) inzwischen auf acht Monate herabgesetzt wurde.
In Deutschland absolvieren junge Juristen auf dem Weg zum Volljurist das Rechtsreferendariat.