Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
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Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) wurde am 16. Juli 1927 vom Reichstag verabschiedet und trat am 1. Oktober 1927 in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer Arbeitslosenversicherung in Deutschland dar. In der Nachkriegszeit knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor dem Nationalsozialismus wieder herzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst, dass der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.
[Bearbeiten] Sinn
Das Gesetz löst die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der Kriegsfürsorge ab und schafft einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen, die der Vorläufer der heutigen Bundesagentur für Arbeit ist. Der erste Präsident der Anstalt wurde Friedrich Syrup.
[Bearbeiten] Literatur
- Hans-Walter Schmuhl: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)
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