Gesetz Le Chapelier
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Das Gesetz Le Chapelier, benannt nach dem Abgeordneten Isaac René Guy Le Chapelier , wurde am 14. Juni 1791 von der Konstituante erlassen.
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Im April 1791 legten die Zimmerleute von Paris ihre Arbeit nieder und forderten höhere Löhne. Diese Lohnforderung wurde von der Commune von Paris als unvereinbar mit einer freien Wirtschaft bewertet. Sie stellte den Unternehmern frei, ihre Löhne festzusetzen. Die Zimmerleute gründeten eine "Union fraternelle", die den Ausstand leitete und von den Unternehmern einen Mindesttageslohn von 50 Sous forderte. Die Zimmerleute verfassten einen Vertrag mit acht Artikeln, den die Commune von Paris den Unternehmern aufzwingen sollte. Die Commune verweigerte ihre Zustimmung, wandte sich an die Konstituante und bat um Hilfe. Den Zimmerleuten schlossen sich Schlosser, Hufschmiede, Schreiner, Setzer, Hutmacher und Flickschuster an und forderten ebenfalls mehr Lohn.
[Bearbeiten] Das Gesetz Le Chapelier
Die Konstituante sah die Wirtschaftsfreiheit gefährdet. Sie beschloss auf Antrag von Le Chapelier am 14. Juni 1791 das nach ihm benannte Gesetz.
Das Gesetz untersagte Meistern, Gesellen und Arbeitern sich in Bünden zu organisieren. Die Aufhebung der Zünfte wurde bestätigt. Petitionen, die im Namen eines Berufsstandes verfasst wurden, und Versammlungen, die zum Festsetzen von Löhnen geführt werden, galten als rechtswidrig. Gesetzesverstöße waren auch Verabredungen zum Ausstand. Streikende Arbeiter wurden strafrechtlich verfolgt, ihren Wortführern drohten Geld- oder Haftstrafen und der Entzug der Rechte eines "Aktivbürgers".
Das Streikverbot wurde in Frankreich 1864 und das Koalitionsverbot 1884 aufgehoben.
[Bearbeiten] Quellen
Bernd Jeschonnek; Revolution in Frankreich 1789 bis 1799 - Ein Lexikon; Akademie-Verlag Berlin 1989; ISBN 3-05-000801-6