Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
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Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (manchmal kurz "Flexigesetz" genannt) vom 6. April 1998 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 688 ff.) ist ein Artikelgesetz, das eine Reihe von anderen Gesetzen, vor allem das Dritte bis Sechste sowie das Zehnte und Elfte Buch des deutschen Sozialgesetzbuches geändert hat.
Ausgangspunkt waren die Überlegungen, Arbeitszeitregelungen in der Weise flexibler zu machen, dass die starre Verbindung von Geld verdienen und Geld ausgeben (Konto-"Ausgleich" am Monatsende) aufgehoben wurde. Verschiedene Arbeitszeitkonten über das Kurzzeitniveau hinaus (Abrechnung in der Regel per ultimo 31.12. des Jahres) sollten nicht nur geführt werden können, sondern auch in das passende steuerliche, sozialversicherungsrechtliche Umfeld eingepasst werden, siehe auch: Langzeitkonto.
Zu regeln war speziell die Frage nach der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung des verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Lohns und die Verwendung dieses Lohns für Freistellungen während des Arbeitslebens (engl. sabbaticals), vor allem aber mit dem Zweck der Lebensarbeitszeitverkürzung Lebensarbeitszeitkonto.
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