Diskussion:Gleichbehandlung im Unrecht
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[Bearbeiten] Gibt es sowas in der Schweiz?
Unter http://www.jgk.be.ch/site/vg_21713ua.pdf finde ich folgenden Absatz: Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nur unter besonderen Voraussetzungen; grundsätzlich geht der Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung dem Rechtsgleichheitsprinzip im Konfliktfall vor. Hat eine Behörde in einem Fall eine vom Gesetz abweichende Entscheidung getroffen, so gibt dies Personen, die sich in der gleichen Lage befinden, grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend von der Norm behandelt zu werden (BGE 117 Ib 266 E. 3f, 414 E. 8c). Weicht die Behörde jedoch nicht nur in einem oder in einigen Fällen, sondern in ständiger Praxis vom Gesetz ab, und gibt sie zu erkennen, dass sie auch in Zukunft nicht gesetzeskonform entscheiden werde, so können Personen in der gleichen Lage verlangen, ebenfalls gesetzwidrig begünstigt zu werden.
Das scheint irgendwie Teil des Schweizer Rechts zu sein [1]. Kann das jemand kompetenter in den Artikel aufnehmen? --Suricata 17:25, 11. Apr 2005 (CEST)