GmbH & Still
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Als GmbH & Still wird die Beteiligung eines oder mehrerer stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet. Meistens handelt es sich dabei um eine „atypische“ stille Gesellschaft.
Die GmbH mit stillem Teilhaber ist steuerlich eine Personengesellschaft. Ertragsteuerlich handelt es sich bei einer GmbH & Still meist um eine Mitunternehmerschaft. Der stille Gesellschafter ist nach außen hin nicht erkennbar, jedoch hat er – je nach Vertragsgestaltung – Anspruch auf Gewinnbeteiligung, jedoch kein Recht auf Teilnahme an der Geschäftsführung bzw. Bestimmung des Geschäftsführers.
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