New Immissions/Updates:
boundless - educate - edutalab - empatico - es-ebooks - es16 - fr16 - fsfiles - hesperian - solidaria - wikipediaforschools
- wikipediaforschoolses - wikipediaforschoolsfr - wikipediaforschoolspt - worldmap -

See also: Liber Liber - Libro Parlato - Liber Musica  - Manuzio -  Liber Liber ISO Files - Alphabetical Order - Multivolume ZIP Complete Archive - PDF Files - OGG Music Files -

PROJECT GUTENBERG HTML: Volume I - Volume II - Volume III - Volume IV - Volume V - Volume VI - Volume VII - Volume VIII - Volume IX

Ascolta ""Volevo solo fare un audiolibro"" su Spreaker.
CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Benutzer:Gregor Dschung/O2LoopAGB - Wikipedia

Benutzer:Gregor Dschung/O2LoopAGB

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Germany) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen durch die Verwendung von Guthabenkarten („O2 LOOPMobilfunkservice“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 2 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der codierten für den O2 LOOP-Mobilfunkservice bestimmten Mobilfunkkarte („O2 LOOP-SIM-Karte“), erfolgen. 3 Leistungen 3.1 O2 erbringt den O2 LOOP-Mobilfunkservice im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbroschüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen. 3.2 Die dem Kunden überlassene SIM-Karte ist in der Regel bereits aktiviert. 3.3 Die Mobilfunkdienstleistungen im O2 -eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes („National Roaming“). 3.4 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen von Betreibern ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch nehmen, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat („International Roaming“). 3.5 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen kann aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadensersatz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen Rechte. 3.6 Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge einer Anrufum- oder Standleitung eingehen. Durch eine Anrufum- oder Standleitung erworbenes Gesprächsguthaben kann von O2 jederzeit gesperrt werden. Jegliche Nutzung eines solchen Guthabens, einschließlich des Verkaufs, ist untersagt. Bei Einschränkung oder Einstellung des Leistungsmerkmals O2 LOOP Easy Money Minuten stehen dem Kunden keine Rechtsansprüche zu. Eine Barauszahlung des Guthabens ist generell nicht möglich. 3.7 Die dem Kunden überlassene O2 LOOP-SIM-Karte bleibt Eigentum von O2. 4 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, a) sich bei O2 mit den in Ziffer 8 genannten Daten registrieren zu lassen und seine Identität durch Vorlage eines geeigneten Ausweispapieres oder Registerauszuges nachzuweisen. Im Falle eines fehlerhaften Identitätsnachweises hat der Kunde den Nachweis unverzüglich nach einer entsprechenden Aufforderung durch O2 ordnungsgemäß nachzuholen. Für den Fall, dass die Registrierung oder der Nachweis nicht oder fehlerhaft erfolgt, behält O2 sich vor, keine Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen; b) die Änderung seines Namens, seiner Adresse und weiterer Daten (bei Firmen: auch der Rechtsform bzw. des Geschäftssitzes) unverzüglich mitzuteilen; c) alle für die Nutzung des Netzes und der dadurch zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden; d) durch Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den O2 LOOP-Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht missbräuchlich zu nutzen; e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorgfältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und Beschädigungen zu schützen; f) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm von O2 mitgeteilt werden, sowie seine PKK- (Persönliche Kundenkennnummer) Nummer geheimzuhalten; g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner O2 LOOP-SIM-Karte dem Kundendienst von O2 unverzüglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder per Fax mitzuteilen; eine lediglich telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von seiner PIN-, PUK- und/oder PKK-Nummer erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat; h) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter Verbindungen zu nutzen; ihm ist insbesondere nicht gestattet, mittels einer O2 LOOP-SIM-Karte von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder unter Verwendung von O2 LOOP-SIM-Karten Telekommunikationsdienstleistungen anzubieten oder zu vermitteln oder O2 LOOP-SIM-Karten in stationären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von O2; i) die O2 LOOP-SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungsstellen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln oder umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder Rufumleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben werden; j) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt, dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen werden, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manueller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung zu nutzen. 4.2 Sofern der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 b) schuldhaft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen. 4.3 Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer 4, gelten entsprechend für jeden, dem eine O2 LOOP-SIM-Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus welchem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber wird in einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Vertrag nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungsgemäß bei O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a). 5 Guthabenkonto/Preise 5.1 Der Kunde muss, um den O2 LOOP-Mobilfunkservice zu nutzen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn eingerichtete Guthabenkonto übertragen. 5.2 Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Entgelte für die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices werden von dem Guthabenkonto abgebucht. Abgehende Verbindungen und im Ausland eingehende Verbindungen sind nur bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens möglich. Im Zeitpunkt des vollständigen Verbrauchs des Guthabens laufende abgehende Verbindungen oder im Ausland eingehende Verbindungen werden abgebrochen. 5.3 Entgelte für bestimmte Dienste, insbesondere für den Versand von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzögerung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthabenkonto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später aufgebuchten Beträgen verrechnen. 5.4 Auf das Guthabenkonto übertragenes Guthaben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung anschließenden Zeitraumes von 365 Tagen verbraucht werden. Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird. Im Übrigen gilt Ziffer 9. 5.5 Der Kunde kann den aktuellen Guthabenkontostand bei O2 abfragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet allein keinen Anspruch auf Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices im jeweiligen Gegenwert. 5.6 Sofern der Kunde Guthaben bei einem Dritten erwirbt und dieser dem Kunden hierfür einen Kassenbeleg mit Ausstellungsdatum erstellt, erfolgt die Angabe des Ausstellungsdatums im Namen von O2. 5.7 Die gesetzliche Nachweispflicht über Verbindungsdaten oder die einwandfreie Erbringung und richtige Berechnung der Leistung geht auf den Kunden über, soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen, d.h. spätestens 6 Monate nach Abbuchung, gelöscht wurden. 6 SIM-Sperrung/SIM-Lock Soweit der Kunde mit der O2 LOOP-SIM-Karte für den O2 LOOPMobilfunkservice ein Mobilfunkgerät erwirbt, ist dieses für die Dauer von zwei Jahren ab der Aktivierung ausschließlich gemeinsam mit dieser SIM-Karte funktionsfähig („SIMSperrung“). Es ist dem Kunden untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern O2 ihm den hierfür erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat. Innerhalb der Zwei- Jahres-Frist wird dem Kunden der Code gegen Zahlung des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Entgeltes mitgeteilt, danach erfolgt dies kostenlos. 7 Haftung 7.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt. 7.2 Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von EUR 12.500,-- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 10.000.000,-- je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 7.3 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die keine Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung auf EUR 50.000,-- je Einzelfall beschränkt. 7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.5 O2 übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den Mobilfunkservice von O2 zu erlangenden Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden, d. h. insbesondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mittels Datendiensten erlangten Informationen. O2 haftet, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden jedweder Art, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten. O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen. 8 Führung einer Kundendatei O2 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu erheben und eine Kundendatei zu führen, in die Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages aufgenommen werden. 9 Vertragslaufzeit/Kündigung 9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündbar. Nur sofern der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt oder sofern O2 den Vertrag innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Aktivierung ordentlich kündigt, ermöglicht O2 dem Kunden - abweichend von Ziffer 6 - bereits beim Wirksamwerden der Kündigung die Aufhebung der SIM-Sperrung. Der Vertrag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto mehr als ein Jahr und einen Monat zurückliegt. 9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine Pflichten aus den Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder j) verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht. 9.3 Mit Beendigung des Vertrages verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, O2 hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt oder der Kunde hat den Vertrag aus von O2 zu vertretenden Gründen gekündigt. Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer Saldo wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 10 Sperre Außer in den gesetzlich geregelten Fällen behält O2 sich vor, die Inanspruchnahme des O2 LOOP-Mobilfunkservices ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 3.6, 4.1 c), d), g),h), i) oder j) nicht nachkommt. Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt. 11 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Nicht genehmigungspflichtig ist eine Änderung von Leistungsbeschreibungen sowie von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden, oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer. 12 Datenschutz 12.1 O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen von O2 erforderlich ist und der Kunde hiergegen nicht widersprochen hat. Verkehrsdaten, insbesondere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen, personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene Telekommunikations- und Teledienste dürfen von O2 im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. 12.2 O2 darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit dies für die Abrechnung von O2 mit anderen Unternehmen, insbesondere mit anderen Telekommunikationsdiensteanbietern oder der Kreditkartengesellschaft des Kunden, erforderlich ist. 12.3 Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen nationalen Datenschutzvorschriften abhängig. 13 Rufnummernmitnahme (MNP) 13.1 Der Kunde kann nach Beendigung der Nutzung des O2 LOOPMobilfunkservices seine Rufnummer einschließlich seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernmitnahme). Hierfür wird von O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Das Entgelt wird durch Abbuchung vom Guthabenkonto gezahlt. Die Rufnummernmitnahme ist demzufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem Guthabenkonto befindet. Der Kunde muss gegenüber O2 eine Verzichtserklärung hinsichtlich evtl. noch vorhandenen Gesprächsguthabens und bestimmter Sonderleistungen abgegeben und beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auftrag zur Rufnummernmitnahme gestellt haben. Beide Erklärungen müssen vom für die betreffende Rufnummer registrierten Nutzer abgegeben werden und spätestens 31 Tage nach Beendigung des Vertrages bei O2 vorliegen. 13.2 Sofern der Kunde die Rufnummernmitnahme bereits vor Eintritt der Möglichkeit zur Aufhebung der SIM-Sperrung gemäß Ziffer 6 wünscht, hat er das für die Aufhebung der SIM-Sperrung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die Rufnummernmitnahme ist in diesem Falle nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem Guthabenkonto befindet. 13.3 Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Rufnummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen. 14 Sonstiges 14.1 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, richten. 14.2 Eine gültige Preisliste ist im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht und liegt in den Geschäftsstellen der O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus. 14.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand. 14.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Stand: Februar 2006 Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH & Co OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („O2 LOOP“)

Static Wikipedia (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2007 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2006 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu

Static Wikipedia February 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu