Grundsatzurteil
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Sollte anstatt des BGH-Urteils nicht viel eher das BVerfG-Urteil genannt werden? --Skyman gozilla Bewerte mich! 18:08, 28. Mär. 2007 (CEST)
Als Grundsatzurteil bezeichnet man die Entscheidung eines oberen oder obersten Gerichts, durch die eine bestimmte Rechtsfrage von allgemeinem Interesse erstmals geklärt wird.
So fällte beispielsweise der Bundesgerichtshof Anfang 2005 ein Urteil, wonach das Ergebnis eines ohne Zustimmung der Mutter und des Kindes eingeholten molekulargenetischen Abstammungsgutachtens nicht als Beweismittel vor Gerichten verwendet werden darf.
Grundsätzlich ist das Grundsatzurteil eines Gerichts für andere Gerichte rechtlich nicht bindend. Faktisch orientieren sich aber andere Gerichte desselben Gerichtszweigs an den Grundsatzurteilen der höheren Instanzen.
Dagegen haben die Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft und sind daher für alle anderen deutschen Gerichte und auch für die Exekutive bindend.
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