Gruppe (Polizei)
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Als Gruppe wird bei geschlossenen Einheiten der Polizei eine meist 10 - 15 Mann Starke Teileinheit, z. B. innerhalb eines Zuges, bezeichnet.
Ein Zug besteht im Idealfall aus drei Gruppen die jeweils einem Gruppenführer unterstellt sind. Der Zugführer erteilt den Gruppenführern Anweisungen die wiederum von der Mannschaft ausgeführt werden.