Bild Diskussion:GTA Logo.jpg
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[Bearbeiten] Bemerkung zur Lizenz
Diese Datei wurde schonmal gelöscht. Allerdings zu Unrecht laut WP:UF bzw. Artikel Schöpfungshöhe. Zitat:
- Einfache Firmenlogos dürften daher urheberrechtlich nicht geschützt sein (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht, der in vielen Fällen gegeben sein dürfte). Dies betrifft insbesondere Logos, die eine typografische Gestaltung in Form eines Schriftzugs aufweisen, die nur durch wenige einfache Gestaltungsmittel ergänzt wird. Die Rechtsprechung ist beim Schutz von Logos zurückhaltend (Lit.: Schulze in Dreier, UrhG, 2004, § 2 Rdnr. 166) und hat den Schutz explizit verneint für die ARD-1 (OLG Köln, GRUR 1986, 889).