Gurtmaß
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Das Gurtmaß ist eine Maßeinheit, die von Transportunternehmen verwendet wird. Mit dem Gurtmaß können die Zulässigkeit und der Preis für die Versendung von Paketen ermittelt werden. Es berechnet sich zu
- Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe
Eine gleichwertige Formel ist:
- Gurtmaß = Umfang (über die beiden kleineren Seiten) + längste Seite
Neben dem Gurtmaß wird häufig auch die maximale Länge und das Gewicht beschränkt. Je nach Transportunternehmen unterscheiden sich die Werte.
[Bearbeiten] Angabe von Gurtmaß und Maximallänge
Zum Beispiel kann die maximale Länge 200 cm und das Gurtmaß 300 cm betragen. Ein Paket mit maximaler Länge darf dann noch einen Umfang von 100 cm haben:
Ein sehr flaches Paket könnte bis zu
- Paket 1:
- Länge = 200 cm
- Breite = 49 cm
- Höhe < 1 cm
groß sein. Ein Paket mit quadratischem Querschnitt ist bis zu
- Paket 2:
- Länge = 200 cm
- Breite = 25 cm
- Höhe = 25 cm
groß und ein würfelförmiges Paket bis zu
- Paket 3:
- Länge = Breite = Höhe = 60 cm
(ein Fünftel des Gurtmaßes). Das Volumen der drei Pakete ist unterschiedlich: Paket 1 hat nur 9.800 cm3, Paket 2 schon 125.000 cm3 und Paket 3 sogar 216.000 cm3.
[Bearbeiten] Formeln
Flaches Paket:
- Maximalbreite = (Gurtmaß - Länge) / 2
Paket mit quadratischem Querschnitt:
- Maximalbreite = Maximalhöhe = (Gurtmaß - Länge) / 4
Paket mit gleichen Seiten:
- Maximale Seitenlänge = Gurtmaß / 5
[Bearbeiten] Direkte Angabe von Länge, Breite und Höhe
Wird das Gurtmaß nicht verwendet, können teilweise größere Gegenstände durch Verpacken in ein in den Abmessungen kleineres Paket passen, das in der Diagonale und im Volumen jedoch weit größer als der Gegenstand ist. Die Deutsche Post AG verwendet seit 2004 für normale Pakete nicht mehr das Gurtmaß, sondern schreibt die maximale Länge, Breite und Höhe vor: (35cm x 30 cm x 15 cm). Eine Langspielplatte mit etwa 31 cm x 31 cm x 0,5 cm ist hierfür zu groß, passt jedoch diagonal in eine viel größere Schachtel mit 32 cm x 30 cm x 10 cm.