Höchstpreisedikt
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Das Höchstpreisedikt (Latein: Edictum De Pretiis Rerum Venalium) wurde 301 vom römischen Kaiser Diokletian erlassen. Es setzte Höchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung mit der Todesstrafe geahndet werden sollte.
Während der Reichskrise des 3. Jahrhunderts wurden von den zahlreichen Kaisern und Ursupatoren Münzen geprägt, dadurch wurde die Inflation stark angeheizt. Im Zuge der Reformationen des Diokletian wurden eine Steuerreform (Capitatio-Iugatio), eine Münzreform und als Teil der Münzreform das Höchstpreisedikt vorgenommen. In diesem werden die Höchstpreise für über tausend Produkte genannt, aber ebenso die maximalen Löhne für Dienstleistungen. Allerdings erzielte das Edikt nicht die gewünschte Wirkung, die Preise wurden vielfach überzogen, oder es wurde zu Tauschgeschäften übergegangen.
[Bearbeiten] Literatur
- Siegfried Lauffer (Hrsg.): Diokletians Preisedikt. de Gruyter, Berlin 1971.
- Burkhard Meißner: Über Zweck und Anlass von Diokletians Preisedikt. In: Historia 49 (2000), S. 79–100.
- Hartwin Brandt: Erneute Überlegungen zum Preisedikt Diokletians. In: Millennium-Studien 1 (2004), S. 47–55.