Diskussion:Haus- und Familienpflege
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Staatlich anerkannte Familienpfleger/in
Für die Bewerbungunterlagen braucht man: Bewebungsanschreiben, lebenslauf mit Passbild, Abschlusszeugnis mind. Hauptschulabschluss, Polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis über Behlehrung Infektionschutzgesetz § 42
Die Ausbildungsdauer beträgt drei jahre Vollzeit, diese drei jahre werden in Theorie und Praxis unterteilt. Die Stundenzahl der Theorie sind: 1800 std. und die Stundenzahl der Praxis sind 1200 std.Im lezten jahr wird das Annerkennungsjahr in einem gewähleten Betrieb absolviert.
Die Unterrichtsfächer in der Ausbildung werden fünf Bereiche eingeteilt: Hauswirtschaft, Pädagogik und Psychologie, Säuglings-kranken und Altenpflege, Sozialkunde, Musisch-Kultureller Bereich
Die Praxis (Praktikum) werden in den ersten beiden Jahren durchgeführt und dauern ca. 12 Wochen. Man kann die Praktika in einer Einrichtung durchführen, wenn Pflege, Pädagogik und Hauswirtschaft abgeleistet wird.
Die Praktikas können in folgende Bereiche absolviert werden: Ambulante Pflegedienste, Altersheime, Behinderteneinrichtungen, Rehakliniken, Kindertagesstätten, Familienpflege,
In den Praktikas muss ein ausführliches Berichtsheft geführt werden.
Die Fehlzeiten für ein Ausbildungsjahr sind ca. 140 stunden. Wenn die Summe an fehlstunden über schritten wird, kann man nicht mehr an der Abschlussprüfung teilnehmen, aber dies entscheidet die Bezirksregierung.
Die Abschlussprüfung wird mündlich, schriftlich und prakttisch absolviert.