Hauptschalter
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Der Hauptschalter ist Teil einer elektrischen Anlage. Durch ihn wird die komplette Anlage/elektrische Ausrüstung von der elektrischen Versorgung/Netz getrennt. Hauptschalter können manuell oder fremdkraftbetätigt sein. Sie können zusätzlich den Anlagenschutz übernehmen, indem sie mit Überstrom- und Über- bzw. Unterspannungsauslösern ausgerüstet werden.
Definiert werden Hauptschalter für den Einsatz in der Industrie in der Europanorm EN 60204-1 bzw. in der Bestimmung VDE 0113 Teil 1.
Der Hauptschalter muss danach einer von vier Arten entsprechen:
- ein Lasttrennschalter (mindestens für Gebrauchskategorie AC-23B)
- ein Trennschalter mit Hilfkontakt, der die Lastabschaltung über z. B. Schütze sicherstellt
- ein Leistungsschalter oder
- eine Steckvorrichtung (für Maschinen mit einer Leistung von maximal 3 kW bzw. 16 A)
Außer bei Verwendung einer Steckvorrichtung muss der Hauptschalter folgende Anforderungen erfüllen:
Der Hauptschalter darf nur eine AUS- und eine EIN-Stellung besitzen, die mit O und I beschriftet sind. Seine Handhabe sollte schwarz oder grau sein. In der AUS-Stellung muss er z. B. durch Vorhängeschlösser abschließbar sein, damit ein versehentliches Einschalten während Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung verhindert wird.
Erfüllt der Hauptschalter gleichzeitig die Not-Aus-Funktion muss das Bedienteil rot und der Hintergrund gelb sein.
Der Hauptschalter muss in jeder größeren Elektrischen Anlage vorhanden sein, um sie komplett Spannungsfrei zu schalten, z.B. in einem Notfall oder bei Wartungsarbeiten.