Heilmittelgesetz
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Das Heilmittelgesetz regelt in der Schweiz Medizinprodukte. Es leht sich stark an die EU-Richtlinien an.
Das Heilmittelgesetz regelt
- Abgaben von Arzneimitteln.
- Die Zulassung von Arzneimitteln.
- Betriebsbewilligung für Herstellung, Grosshandel sowie Inspektion dieser.
- Marktüberwachung von Heilmitteln.
- Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.
- Prüfung der Arzneimittelqualität.
- Recht-und Normensetzung
Zentrale Ueberwachungsbehörde ist Swissmedic in Bern; untersteht dem Departement des Inneren.