Helvetica (Bibliothekswesen)
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Helvetica ist ein lateinisches Adjektiv im Neutrum Plural, das allgemein verwendet werden kann, um "Schweizerisches" oder "Helvetisches" zu bezeichnen. Im Buch- und Bibliothekswesen sind damit Veröffentlichungen mit einem Bezug zur Schweiz gemeint. Helvetica gehören zum Sammelauftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB).
[Bearbeiten] Logisch ähnliche Bezeichnungen
- Basiliensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über Basel
- Bernensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über Bern
- Turicensia zur Bezeichnung für Veröffentlichungen aus oder über Zürich (lateinisch: Turicum)
- Electronica als Überbegriff für sämtliche mit elektronischen Instrumenten erzeugten Musikstile
- Memorabilia als Bezeichnung für Gegenstände, die mit Erinnerungen verbunden sind
[Bearbeiten] Helvetica im Sinne des Nationalbibliotheksgesetzes
Der Auftrag der NB ist aktuell im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek vom 18. Dezember 1992 festgelegt. Artikel 3 dieses Gesetzes umschreibt den Sammelauftrag der NB wie folgt:
„Die Nationalbibliothek sammelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen, die: |
a. in der Schweiz erscheinen; |
b. sich auf die Schweiz oder auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht oder Wohnsitz beziehen oder |
c. von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Autoren oder Autorinnen geschaffen oder mitgestaltet wurden.“ |
Der Schweizerische Bundesrat hat die Bestimmungen des Gesetzes in der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek detaillierter gefasst. In Artikel 2 dieser Verordnung werden Informationsträger, welche die genannten Eigenschaften erfüllen, als Helvetica bezeichnet und die Kriterien für deren Anschaffung präzisiert.