Henkersmahlzeit
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Als Henkersmahlzeit wird die letzte Mahlzeit einer zum Tode verurteilten Person vor ihrer Hinrichtung bezeichnet. Es wird in der Regel auf Wünsche des Verurteilten Rücksicht genommen. In den USA wird dem Verurteilten bis auf Tabak und Alkohol jeder andere kulinarische Genuss zu ermöglichen versucht. Erfahrungen aus den Vollzugsanstalten der USA zeigen, dass lediglich eine geringe Anzahl von zum Tode Verurteilten auf ihr sogenanntes Last Meal verzichten.
Henkersmahlzeiten, genau wie früher die Fütterung der Opfertiere, sollen den tieferen Sinn haben, das Opfer gnädig zu stimmen. Hans von Hentig stellte fest: „Wer immer das Henkersmahl annimmt, schließt stillschweigend Urfehde mit denen ab, die Schuld an seinem Tode tragen.“ Eine weitere Maßnahme, die mit der Urfehde verbunden ist, ist der letzte Wunsch.
Da in christlichen Kulturen Hinrichtungen fast immer auf die frühen Morgenstunden vor dem Sonnenaufgang angesetzt werden, sind hier Henkersmahlzeiten meist Abendmahle. Wird die Henkersmahlzeit zu einem anderen Zeitpunkt serviert, so bekommt der Verurteilte nichts mehr zu essen, auch wenn in der Zeit bis zur Hinrichtung eine weitere Mahlzeit liegen würde.
[Bearbeiten] Literatur
- Hentig, Hans von: „Vom Ursprung der Henkersmahlzeit", Tübingen 1958.
- Richard van Duelmen: Theatre of Horror.. Cambridge 1990
- Foucault, Michel: Discipline & Punish : The Birth of the Prison. 1977, ISBN 0-679-75255-2
- Hans von Hentig: Punishment - Its Origin, Purpose, and Psychology. 1973, ISBN 0-87585-147-9