Hilfskrankenhaus
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Hilfskrankenhäuser sind umgangssprachlich für besondere Notlagen vorgesehene, oft transportable oder auf Schiffen installierte Einrichtungen zur stationären Krankenbehandlung. Sie werden z.B. von der Bundeswehr oder vom Roten Kreuz bereitgehalten und ähnlich den früheren Feldlazaretten kurzfristig in Betrieb genommen.
Im engeren Sinn sind Hilfskrankenhäuser auch Räumlichkeiten, die aufgrund des früheren Zivilschutzgesetzes von den Zivilschutzbehörden der deutschen Bundesländer für den Kriegsfall oder vergleichbare zivile Katastrophen errichtet und unterhalten wurden. Wenn die Kapazität der normalen Krankenhäuser bei einem Massenanfall von Verletzten nicht mehr ausgereicht hätte, so wären die Hilfskrankenhäuser in Betrieb genommen worden. Baukosten, Unterhalt, und die Kosten für die Bevorratung von Verbandsmaterialien und Medikamenten trug der Bund.
Nach Angaben der Bundesregierung gab es im Bundesgebiet insgesamt 160 Einrichtungen, darunter 22 vollausgestattete Krankenhausbunker. Jeder Einrichtung war ein Akutkrankenhaus als Stammkrankenhaus zugeordnet, welches im Ernstfall Ärzte und Pflegekräfte zum Betrieb abgestellt hätte. Außerdem war geplant, mithilfe des Arbeitssicherstellungsgesetzes weiteres Personal zwangsweise zu verpflichten.
Wegen der verringerten Gefährdungslage wurde das deutsche Zivilschutzgesetz mehrfach novelliert und dabei seit 1990 unter anderem die Hilfskrankenhäuser nach und nach stillgelegt. Die meist unter Schulen oder Verwaltungsgebäuden gelegenen Bunkeranlagen werden größtenteils weiter als Schutzräume vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unterhalten.