Hochstamm
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Hochstamm bezeichnet man Obstbäume, deren Kronenansatz in mindestens 180 - 200 cm Meter liegt - (zwischen 1950 und 1995 hieß es "mindestens 160 - 180 cm"). Die meisten Wildformen von Steinobst, Kernobst und Zitrusfruchtbäume sind Hochstämme. Auch aufgeastete Laubbäume mit hoch angesetzter Krone werden von Baumschulen als Hochstamm verkauft.
Halbstämme sind kleinere Bäume oder Kultursorten, deren Kronenansatz zwischen 100 cm und 120 cm liegt. Niederstämme sind Zuchtformen, deren Krone schon ab 60 - 80 cm Höhe beginnt. Sie werden v.a. im intensiven Niederstammobstbau bzw. Plantagen (Obstbau) eingesetzt.
Durch die Veredelung können diese Wuchsformen auch je nach Wüchsigkeit der Unterlage erreicht werden. Bei der Veredelung wird ein abgeschnittener Trieb der gewünschten Fruchtart auf die Wurzelunterlage, einem eingewurzeltem Stamm mit abgesägter Krone, gepfropft.
In Baumschulen wird die Bezeichnung auch für die Qualitäten anderer Gehölze im Vertrieb angegeben. Ein Hochstamm ist hier ein einstämmiges geschultes Gehölz mit Kronenansatz in der entsprechenden Höhe.