Hofkammer
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Hofkammer wurden in der Frühen Neuzeit Behörden bezeichnet, die die direkten Einkünfte des Landesherren verwalteten.
Zur Finanzierung seines Hofes und seines Heeres hatte der Fürst zunächst auf seine eigenen Finanzquellen zurückzugreifen. Dies waren landwirtschaftliche Domänen, die so genannten Kammergüter und Einnahmen aus den Regalien, z.B. das Ungelt, Grenzzölle und Gewinne aus dem Bergbau. All diese Einkünfte flossen bei der Hofkammer zusammen, die sie der fürstlichen Hofhaltung zum Verbrauch zur Verfügung stellte. Ein Teil der Einnahmen verblieb zur Besoldung der Beamten oder zur Tätigung von Investitionen auf den Kammergütern bei der Hofkammer. Diese war häufig auch für die Aufnahme von Krediten zuständig, denn die Einnahmen reichten zumeist nicht, um den Finanzbedarf des Fürsten zu decken.
Die von den Ständen bewilligten Steuern wurden zumeist nicht an die Hofkammer abgeführt sondern extra verwaltet.
Mit der Entstehung der modernen staatlichen Finanzverwaltung im 18. und 19. Jahrhundert und der Trennung des fürstlichen Privatvermögens vom Staatshaushalt, existierten die Hofkammern in manchen Staaten weiter als Verwaltung des privaten Vermögens der landesherrlichen Familie (z.B. Württemberg).
Vgl. auch Böhmische Kammer