Homoousios
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Der Begriff Homoousios ist mit dem 1. Konzil von Nizäa im Jahre 325 in die Theologiegeschichte eingegangen. Er bezeichnet die Wesensgleichheit von Gott-Vater zu Gott-Sohn (Jesus Christus).
Dem Konzil ging der arianische Streit voran: Der alexandrinische Presbyter Arius erklärte, dass Gott-Vater und -Sohn nicht wesensgleich waren, sondern nur wesensähnlich. Im Griechischen unterschieden sich die beiden Ausdrücke lediglich durch ein Iota: homoousios (wesensgleich) und homoiousios (wesensähnlich). Arius’ Lehre wurde von der Mehrheit der Bischöfe nicht anerkannt und er selbst verurteilt.
Das Konzil entschied sich stattdessen für die erstere Formulierung. Diese Entscheidung führte jedoch zu keiner Einigung innerhalb der sich langsam formierenden Reichskirche. Im Gegenteil: Obwohl der so genannte „Arianismus“ (ein jedoch nur sehr unscharfer Terminus) teils streng verfolgt wurde, kam es noch Jahre später zu Auseinandersetzungen zwischen „Arianern“ und den Anhängern des „Nicaenums“. Sogar einige Kaiser waren Arianer, so etwa Constantius II., der sich sehr in der Religionspolitik engagierte. Letztlich setzte sich im Reich jedoch das Nicaenum durch, wenn auch in den meisten germanischen Reichen, die im Verlauf der Völkerwanderung entstanden, der Arianismus gefördert wurde.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Luce Pietri u.a. (Hgg.): Die Geschichte des Christentums. Bd. 2 und 3, Sonderausgabe, Freiburg i. B. 2005.