Hufner
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Ein Hufner (auch Hovener, Hüfner oder verbreitet auch Ackermann) war ein Teilhaber der Dorfgemeinschaft. Die Hufner besaßen Mitspracherecht in der Gemeinde und durften das gemeindeeigene Land (die Allmende) nutzen. Die Hufenverfassung hat mit dem Entstehen der preußischen Landgemeinden an Bedeutung verloren.
In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines ganzen Hofes und Ackerland von rund 30 Morgen vor den Kossäten (auch Kötter oder Köt(h)ner) und den Büdnern (Häusler, Kolonisten) – ihre Ausstattung mit Land und Vieh sollte so bemessen sein, dass sich eine Bauernfamilie vom eigenen Land ernähren konnte. Die Geschichte des Brandenburgischen Dorfs Gömnigk zeichnet einige Entwicklungslinien in der ländlichen Sozialstruktur zwischen Hufnern, Kossäten und Büdnern detailliert nach.
Siehe auch: Hufe