Infrarotwärmekabine
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Infrarotwärmekabinen sind eine seit einigen Jahren auf dem Markt angebotene Alternative zur Sauna. Sie erwärmen den Körper nicht über heiße Raumluft wie z.B bei einer finnischen Sauna, sondern über Infrarotstrahlung, die von Infrarotstrahlern erzeugt wird.
Der weitaus auf den Körper treffende Teil der von den Infrarotstrahlern ausgehenden Strahlen wird, bei Auftreffen auf den Körper (also nicht bereits in der Raumluft) in Wärme umgewandelt und teilweise absorbiert.
Durch das Eindringen der Wärme in den Körper entsteht ein wohliges Wärmegefühl. Ein Vorteil ist, dass im Gegensatz zur finnischen Sauna der Raum nicht lange vorgeheizt werden muss und Energie gespart werden kann.
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[Bearbeiten] Eindringtiefen von IR-Strahlung
Die verwendeten Infrarottypen IR-A, IR-B und IR-C haben unterschiedliche Eindringtiefen:
Infrarot-Typ | Eindringtiefe | Wellenlänge (nm) |
---|---|---|
IR-A: | 6 mm | 780 bis 1400 nm |
IR-B: | 2 mm | 1400 bis 3000 nm |
IR-C: | <<1 mm | über 3000 nm |
[Bearbeiten] Sicherheitsaspekte
Grundsätzlich sind bei IR-Strahlern Einwirkungen auf Auge und Haut zu beachten
[Bearbeiten] Haut
Die Grenzwerte nach ICNIRP sind ausgelegt, um Verbrennungen der Haut zu vermeiden. Der definierte Grenzwert von 3550 W/m² gilt vor eine Bestrahlungsdauer von bis zu 10 s. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass innerhalb dieser Zeitdauer durch die Schmerzempfindung sich die Person aus dem Gefahrenbereich begibt. In Wärmekabinen wird dieser Grenzwert nicht überschritten. Bei Annäherung an den Strahler z. B. mit dem Knie sorgt unser Schmerzempfinden automatisch für eine Wegbewegung.
Derzeit wird in verschiedenen Projekten erforscht, inwieweit eine IR-Bestrahlung zur Hautalterung beiträgt, da dieser Frequenzanteil im Gegensatz zum UV-Licht noch nicht derart weitreichend erforscht wurde. Aktuelle Ergebnisse zeigen, dass eine Bestrahlung von menschlichen Hautzellen mit IR-A Strahlung zu einer gesteigerten Expression des Enzyms Kollagenase führt, welches wiederum ein Anzeichen für eine Beteiligung an der Hautalterung sein kann.
[Bearbeiten] Auge
Entsprechend der Eindringtiefe der Strahlung können verschiedene Teile des Auges geschädigt werden
- Netzhaut: Strahlen aus dem IR-A Frequenzbereich dringen bis zur Netzhaut vor. Eine Schädigung könnte durch Temperaturerhöhung eintreten (Netzhautablösung). Die Bestrahlungsstärke von IR-A Strahlern liegt jedoch weit unten den ICNIRP Grenzwerten. Selbst langes Hineinstarren in die Strahlungsquelle schädigt die Hornhaut nicht.
- Grauer Star (Eintrübung der Linse) bzw. Eintrübung der Hornhaut): IR-B und IR-C Strahlen sind für diese Schädigung verantwortlich. Für eine Eintrübung der Hornhaut wären so hohe Bestrahlungsstärken notwendig, die mit IR-Strahlern nicht erreicht werden können. Die Grenzwerte orientieren sich am grauen Star. Bei Bestrahlungsdauern über 15 min. ist der Grenzwert 100 W/m². (vgl. 500 W/m² Sonnenstrahlung mittags in südlichen Breiten). Bei Zeitdauern unter 15 min. ist der Grenzwert entsprechend höher. In Infrarotkabinen mit IR-C Strahlern wird bei normaler Sitzposition üblicherweise der Dauerexpositionsgrenzwert von 100 W/m² nicht überschritten. Bei IR-B und IR-A Strahlern kann es auch in normaler Sitzposition zu leichten Grenzwertüberschreitungen kommen. Augenschutz ist daher zu empfehlen. Allerdings sind die Bestrahlungsstärken immer noch in einem Bereich vergleichbar mit einem Lagerfeuer.Infradoc
[Bearbeiten] Hygiene
Durch die im Vergleich zur Sauna niedrigere Umgebungstemperatur können sich Geruch und Bakterien ausbilden. Eine regelmäßige Reinigung des Holzes ist äußerst wichtig. Von allgemein zugänglichen Infrarotkabinen in öffentlichen Räumen ist abzuraten.