Vorlage Diskussion:Infobox Gesetz
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ZU übertragen wären noch die Erläuterungen von Wikipedia:Formatvorlage Gesetz. --C.Löser Diskussion 23:14, 12. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Problem
- Die Infobox bereitet Probleme, wenn das Gesetz mehr als ein Rechtsgebiet betrifft, siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. --Forevermore 18:47, 21. Okt. 2006 (CEST)
Ich werd's mal umstellen. --C.Löser Diskussion 20:43, 1. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Nennung von GESTA-Nr und Link zu GESTA.online mit aufnehmen?
Was hält die versammelte Runde davon, eine weitere Zeile (o.ä.) "Materialien" mit aufzunehmen in der die GESTA-Nummer (samt Link) zu dem jeweiligen Gesetz bzw. Änderungs-Gesetz genannt ist? Als Beispiel das neue Telemediengesetz (Materialien: GESTA 16/E018)
GESTA ist das amtliche Informationssystem zum Stand der Gesetzgebung des Bundes (GESTA). Es wird vom Deutschen Bundestag (Referat Sach- und Sprechregister) gepflegt und dokumentiert alle im Bundestag und im Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorhaben einschließlich deren parlamentarischer Behandlung. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel wöchentlich.
Über GESTA ist das Gesetzgebungsverfahren einschließlich sämtlicher Gesetzgebungsmaterialien (Entwürfe, Stellungnahmen, Parlaments-Protokolle, sogar zugrundeliegende EU-Richtlinien) gut aufbereitet einsehbar. Vor allem sind alle Fundstellen auf einen Klick verfügbar. Wenn jemand "Tiefenforschung" zu einem Gesetz betreiben will, wäre dies ein prima Einstieg...
Meinungen dazu? --wiknic 22:33, 10. Mär. 2007 (CET)
- Ich wäre dafür. Wenn keine Einwände kommen würde ich die Vorlage um eine entsprechende fakultative Info erweitern. --C.Löser Diskussion 12:53, 12. Mär. 2007 (CET)
- Das Problem ist, dass es pro Gesetz nicht nur einen Eintrag gibt. Da könnte man zB für das Grundgesetz mehrere Sachen auflisten. Das erscheint nicht praktikabel. Anregungen? --C.Löser Diskussion 20:28, 13. Mär. 2007 (CET)
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- Hhmmm, stimmt. GESTA orientiert sich nicht an den bestehenden Gesetzen sondern an neuen (gesetzesübergreifenden) Vorhaben. Wahrscheinlich müsste man den GESTA-Eintrag dann zu jedem aufgelisteten ÄnderungsG hinzunehmen (z.B. Geändert durch BGBl... (GESTA...))? --wiknic 11:02, 14. Mär. 2007 (CET)
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- Ich finde die Aufnahme super. Zu Änderungsgesetzen würde ich sie nur dann angeben, wenn diese einen eigenen Artikel haben (etwa Neununddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz). Sonst wird es zu mühsam... --103II 14:29, 15. Mär. 2007 (CET)
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- Den Vorschlag, nach eigenen Artikeln zu differenzieren finde ich eine gute 'Daumenregel'. Mir würde's letztlich eher darum gehen, ob überhaupt aussagekräftige Materialien vorhanden sind - naja, und das ist ja wohl mindestens dann der Fall, wenn der Änderung ein eigener Artikel im Änderungsgesetz gewidmet wird. Insgesamt sollte der GESTA-Eintrag aber optional bleiben (was aber wohl auch gar nicht zur Diskussion stand, oder?) --wiknic 23:54, 15. Mär. 2007 (CET)
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- Die GESTA-Hinweise sind ja eine ganz tolle Sache: Mit einem einzigen Link bekommt man den Zugriff auf einige Dokumente, die wesentliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den Entwurfsbegründungen liefern. Nachdem wir nicht eine umfassende Dokumentation der Gesetzesänderungen (z.B. alle Änderungen zum BGB) vornehmen, wird man GESTA-Hinweise nur pragmatisch handhaben können: sie dann aufnehmen, wenn sie einen Erkenntnisgewinn versprechen. Man sollte das vielleicht nicht zu sehr formalisieren und regeln. Ich könnte mir etwa vorstellen, dass man mehrere wichtige Änderungen zum BGB in der Form aufnimmt, dass man in der Infobox zum BGB unter GESTA auch mehrere derartige Hinweise angibt, zB in der Form "GESTA: GESTA 14/E8 (Schuldrechtsreform); GESTA 16/E15 (LPartG)" (erfundenes Beispiel). --wau > 00:17, 17. Mär. 2007 (CET)
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- Danke für den Hinweis, wau. Ich bin aber anderer Ansicht, was die Formalisierung angeht. Ich denke, das sollte zur Vermeidung des Wildwuchses schon reglementiert sein. Deinem letzten Satz folgend würde ich vorschlagen, dass die aktuellen GESTA-Einträge aufgenommen werden. "Aktuelle" GESTA-Einträge sind Gesetzentwürfe, die noch nicht Gesetz geworden sind. Aus Praktikabilitätsgründen wird man das aber einschränken müssen. Denn ansonsten hat man gerade bei den wichtigen Stammgesetzen (GG, BGB, FGG, HGB, StGB, StPO, ZPO) das Problem, dass einfach zuviele GESTA-Nummern auftauchen. Als Schranke würde ich nur die GESTA-Nummern solcher Gesetzentwürfe einbeziehen, die wenigstens in erster Lesung des Bundestages hängen. Eine liberalere Schranke gibt es nicht, restriktiver würde bedeuten, sämtliche Oppositionsentwürfe auszuschließen. --AHK 18:48, 17. Mär. 2007 (CET) PS: Der Artikel zum 39. StrafRÄndG missfällt mir ob seiner Existenz erheblich. Andererseits räume ich ein, dass ich auch zu wenig Argumente für eine fundierte Begründung eines Löschantrages hätte.
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[Bearbeiten] Alte Wikipedia:Formatvorlage Gesetz
Mal was anderes: Sollte die alte Wikipedia:Formatvorlage Gesetz nicht gelöscht werden? Leider werden immer noch neue Artikel mit dieser alten Vorlage erstellt, Beispiel Bewertungsgesetz. Das muss doch eigentlich nicht sein, oder? --Forevermore 19:30, 18. Mär. 2007 (CET)
- Du hast im Prinzip Recht, wo immer es geht sollte nur noch die Infobox verwendet werden. Was mich da etwas zögern lässt, ist ein Problem: Die Infobox ist insoweit unflexibel, als man nur die vorgesehenen Zeilen zur Verfügung hat. Ich könnte mir vorstellen, dass in besonderen Einzelfällen es einmal sinnvoll sein könnte, über das vorgesehene Schema hinaus zusätzliche Angaben aufzunehmen. Soweit das mit der Infobox nicht zu realisieren ist, könnte man dann die Formatvorlage als flexiblere Möglichkeit noch in Reserve behalten (vielleicht auch nur in der Form, dass man für diesen Fall eine kopierbare Ausführung der Formatvorlage hier auf der Diskussionsseite aufnimmt, und die Formatvorlagenseite im Übrigen löscht).
Ich hatte mir in der Vergangenheit schon einmal Gedanken gemacht, ob man die Infobox noch flexibler machen kann und dazu ausgeführt: Jetzt ist mir noch eine Idee gekommen. Soweit in Sonderfällen zusätzliche Eintragungen erwünscht wären, könnte man dies doch durch eine zusätzliche Zeile erreichen, die völlig frei gestaltbar ist (nur die Stelle im System wäre immer die letzte Zeile vor dem Hinweis auf die geltende Gesetzesfassung). Das wäre doch zu erreichen, wenn man für diese Zeile zwei Parameter vorsähe: "LegendeZusatz" und "EintragZusatz", die die Vorlage dann in die beiden Spalten dieser Zeile eintragen könnte. Könnte man das nicht auch so programmieren, dass die Vorlage auch funktioniert, wenn diese Parameter weggelassen werden. Dann könnte man sie nur verwenden, wenn sie ausnahmeweise nötig sind, in den übrigen 99% würden sie weggelassen und die Artikel nicht belasten. Und die bereits auf die Infobox umgestellten Artikel müssten auch nicht nachträglich noch angepasst werden. Das müsste doch machbar sein. Leider bin ich selbst mit Vorlagen nicht ganz so vertraut. Aber ich erinnere mich, beim Hochladen auf Commons verwendet man eine Vorlage für die Angabe der Daten beim Hochladen. Dabei gibt es einen Parameter "other versions" und die Vorlage funktioniert auch, wenn man den weglässt. Zu einer Realisierung eines solchen Gedankens ist es bisher nicht gekommen. --wau > 19:10, 22. Mär. 2007 (CET)