Institutionen des Gaius
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Unter "Institutionen" ist in der römischen Rechtsgeschichte zweierlei zu verstehen.
1. Die Institutionen des Gaius von 160 n.Chr. Sie stellten eine Art Anfängerlehrbuch für angehende Juristen dar.
2. Die Institutionen als erster Teil des Corpus Iuris Civilis von 529-534 n.Chr. Sie basieren auf den Gaius-Institutionen und sollen in das damals aktuelle römische Recht einführen.
[Bearbeiten] Weblinks
- The Roman Law Library (Yves Lassard, Alexandr Koptev)