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Diskussion:Investmentfonds

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überarbeiten

Der Artikel strotzt nur so von Fehlern. Zum einen finden sich einige Rechtschreibfehler, zum anderen auch inhaltliche Fehler. Der Artikel sollte überarbeitet werden und eine Struktur erhalten. Weiterhin wird hier auch nur die Situation in D dargestellt. Dies sollte im zuge einer Überarbeitung geändert werden. --Qbi 17:08, 29. Sep 2005 (CEST)

Hmm, ich hab eben den Artikel überflogen. Wo siehst du inhaltliche Fehler? Mirsad, 5.12.2005
@Qbi, wenn Du so viele Fehler siehst, sei mutig und verbessere sie. --Raubfisch 09:59, 23. Jan 2006 (CET)
Sehr gern. Doch mittlerweile korreliert die Anzahl der Artikel, die ich bearbeite und die vorhandene Zeit dafür leider nicht ... --Qbi 09:25, 31. Jan 2006 (CET)

@all es schaut so aus, als sei bei der Bearbeitung das InvG (das das alte KAGG und andere Gesetze zusammengefasst hat) noch nicht bekannt gewesen. Ich würde mir wünschen, dass auch im Hinblick auf die Gesellschaftsformen (KAG / InvAG) eine Struktur hinzugefügt wird. Dies ist ja beim wikipedia-Eintrag Investmentgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Investmentgesetz_(Deutschland) zum Teil geschehen. Gruß Philbo


Nach wie vor reichlichlich Überarbeitungsbedarf, zum Beispiel

  • redundante Definition
  • unwikifizierte Passagen
  • jede Menge Listen und Aufzählungen

Vieles Textpassegen würde verständlicher, wenn man sie auf einen Bruchteil eindampfen würde. --Gratisaktie 14:45, 5. Sep 2006 (CEST)

@all Habe den Bereich der geschlossenen Fonds komplett verschoben und wieder einen eigenen Artikel mit Leben gefüllt - das erleichtert hier die Gliederung erheblich und macht eine seriöse Beschreibung geschlossener Fonds nunmehr möglich. --Christianulf 16:49, 7. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Meinung zu Ausland?!

Also ich habe den Artikel nicht durchgelesen, obwohl ich in der Fondsanalyse gearbeitet habe. Wenn ich da ausholen würde, wäre ich nach 7 Tagen noch nicht fertigt. Ich weiß nicht was im Artikel drin steht, vielleicht überschneiden sich meine Tipps mit dem vorhanden Artikelinhalt: Man kann die ausländischen Fondsverbände mit aufnehmen. Zusätzlich könnte man die europäischen Gesetze und die deutschen Gesetze erwähnen. Beide zusammen erlauben den Vertrieb von Fonds der KAG's die in der EU beheimatet sind, wenn diese eine Zulassung bei Ihrer Heimatkontrollinstanz haben. Danach muss die Anmeldung des Vertriebs nur noch beim BaFin vorgenommen werden. Fonds außerhalb der EU, also aus den Niedrigsteuerländern, wie BVI, Barbados und den USA müssen den Vertrieb dem BaFin anzeigen und genehmigen lassen sowie einen Repräsentanten bzw. und/oder einen steuerlichen Vertreter und eine Zahlstelle benennen. Es gibt das die Gesetzte: § 7 AuslInvestmG, § 15c AuslInvestmG, § 112 InvG Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), § 113 Abs. 1 und 2 InvG Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Also den Artikel auf das Ausland hin auszuweiten ist zwar möglich, und es wird da auch Unterschiede geben, die den Kapitalanleger aber recht kalt lassen können, denn für den Kapitalanleger ist halt der präzise Anlagepolitiktext wichtig und die Einstufung in eine Vergleichsgruppe (Peer Group) mit gut definierten Kriterien. Kleinere Kursanalysten können so eine gut definierte Vergleichsgruppe meistens nicht bieten. In D-Land gibt es nur 3 große Ratingunternehmen für Fonds, die auch im A und CH tätig sind. Es kommt noch Reuters (ehemals Bopp, Lippers und Fitzrovia) als großes Unternehmen hinzu, das aber nicht öffentlich publiziert. (Schneidet sich mit der deutschsprachigen Wikipedia) Für die KAG (Bank) ist die Ausweitung dieses Artikels auf die Internationalität hin unwichtig, weil die KAG sich an Ihre heimische Aufsichtsbehörde und ihren heimischen Fondsverband halten muß. Man könnte die unterschiedlichen Auflageformen wie FCP, SICAV, Trust, REIT usw noch erwähnen und erklären --->> aber auch das darf den Anleger fast kalt lassen, weil die Vergleichsgruppe und die Anlagepolitik das A und O ist. Siehe auch Fondgruppenvergleichsliste ist. (Zu unterscheiden ist noch grundsätzlich zwischen offenen Investmentfonds (die neuerdings nun auch über die Börse zu beziehen sind) sowie den börsennotierten althergebrachten Fonds die schon früher über die Börse gehandelt wurden. Das ist insofern für den NIV (englisch NAV) wichtig. Solche börsennotierten Fonds sind z.B. in der Schweiz üblich. Und als letztes kommen noch die GESCHLOSSENEN Fonds der Beteiligungsgesellschaften die nach verschiedenen (deutschen) Gesetzten zugelassen und vertrieben werden: HGB (Fonds in Form der KG bzw. GmbH & Co. KG) GmbHG, AktG, UBGG (für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften) Bei im Ausland ansässigen Fonds deutscher Beteiligungsgesellschaften gelten die dort üblichen Gesetze wie SICAV (Luxemburg), Delaware LP, Guernsey LP etc. Diese GESCHLOSSENEN Fonds der Beteiligungsgesellschaften werden regulär geschlossen weil sie meistens Projektbezogen (Schiff, Leasing, Film, Risikokapital) sind. Sie sind zu unterscheiden von den Fonds die durch eine Notlage hin geschlossen (aktueller Fall KanAm und grundbesitz-invest der Deutschen Bank) werden. Das kann bei einem Neueinsteigern zu Verwechslungen führen. Es gibt schätzungsweise 150.000 Fonds weltweit. Eine genaue Zahl ist mir unbekannt. S&P Fund Services und der internationale Fondsverband dürften die einzige Quellen sein die verläßliche Zahlen darüber haben. Allein die Deutsche Bank listet über 10.000 Fondsnamen inklusiver aller Tranchen. Laut BAFIN dürften in Deutschland bestimmt 6.000 zugelassen sein. Die Zulassungsliste kann man sich auf BaFin kopieren (früher nannte man das downloaden) Zusätzlich gab es früher das Bundesamt für Finanzen das eine weitere Zulassungsliste heraus gab. Die Seite ist aber offline und es kann sein das diese Liste nun aufgrund der neuen Gesetze entfällt. Wenn man alle 150.000 Fonds gruppiert und die Gruppen nach ihre gesetzlichen Zulassung in diesem Portal beschreibt, na dann viel Vergnügen. Allein der Länge des bisherigen Artikels nach zu urteilen wird man da einen Österreicher, Schweizer, Luxemburger und Liechtensteinerwohl direkt ansprechen müssen. Und da wird man wohl nicht so viele Personen treffen die Lust und Laune und auch das Wissen haben den Artikel zu verbessern. Für Frankreich, Spanien, Italien, USA, Polen, Russland, Indien, Malaysia, CZ, Ungarn kommen sowieso die ausländischen Wikipedias in Frage. Ergo lohnt es sich nur beschränkt den Artikel in Richtung der eben genannten Länder hin zu verbessern. Denn ein europäischer Kapitalanleger wird den Deivel tun und einen ausländischen Fonds kaufen der nicht in der EU zugelassen ist, weil er steuerliche Nachteile zu befürchten hat. Mal ganz abgesehen von den Kommunikationsschwierigkeiten die es da geben kann und gibt. Ergo braucht man auf das Ausland auch nur beschränkt eingehen. Man könnte noch erwähnen: Für Deutschland gelten Doppelbesteuerungsabkommen. Länder die hier nicht aufgeführt sind Bundesfinanzministerium gelten als Niedrigsteuerland, bzw. als Steuerfluchtland. Dort kann man sein Geld parken, aber das funzt nur ab bestimmten Beträgen, die für einen Otto-Normalverbraucher meistens nicht in Frage kommen. gez. BBB auch Bernd B. ----

Folgende Ausführungen gelten für alle Fonds weltweit, egal welcher nationaler Herkunft KAG oder Anleger sind: Wichtig für den Kleinanleger (unter 500.000 Euro Spielvermögen) ist ein Monatsbericht der KAG zu dem Fonds und ein monatlicher Analystenbericht der meistens fact sheet genannt wird. Manchmal nennen die KAG’s ihre Monatsberichte auch fact sheet, aber das ist nicht richtig, weil die Qualität unterschiedlich ist. Den Unterschied sehen meistens nur die Experten. Inhaltlich kann man den Unterschied als Kleinanleger auch kaum nachweisen. Es gibt viele kleine Unterschiede zwischen Monatsbericht und Fact-sheet. Die wesentlichen Unterschiede sind die Texte zur Anlagepolitik (beim fact sheet meistens weicher), die Kurszeitreihen die der Wertentwicklungsberechnung (obwohl die Analysten gern das Gegenteil behaupten) dienen sowie die Portfoliostruktur nach Ländern, Brachen, Anleihenratings. Ein ganz gravierender Unterschied kann sich bei der Wahl der Vergleichsindizes ergeben! KAG und Anaylst nutzen z.T. unterschiedliche Indizes für unterschiedliche Zwecke. Dadurch verändern sich bestimmte Fondskennziffern, z.B. das Beta und die Beta-ähnlichen Indizes. Beachten sollte man auch das TER. Einige Analysten kopieren die Angaben zum TER einfach, die kleinen Analysten können ein TER gar nicht erst liefern, weil die Datenerfassung dafür zu teuer ist. Die größeren Analysten berechnen das TER selber. Die KAG kann sich durch kreative Buchhaltung schön rechnen im Bereich des TER. Wenn ein Analyst das TER kopiert hat, dann kann das unter Umständen schlecht für den Kapitalanleger sein der darauf vertraut. In den letzten Jahren haben den Anlegern etliche Finanzskandale (unvollständig) und das experimentieren der KAG’s mit Fondsneuauflagen ganz schön kräftig zu schaffen gemacht. Das Investmentkapital hat sich zwar TOTAL vermehrt, aber stellenweise wurden etliche Fonds aufgelöst und schlechte Fonds mit guten Fonds fusioniert. Man sollte sich regelmäßig die Schließungslisten des jeweiligen nationalen Fondsverbandes (Deutschland = BVI) kopieren. Die alten Listen werden von der BVI-Website regelmäßig entfernt. Alt Neu. Historische Betrachtungen werden so sehr schlecht möglich weil der BVI die Historie beschränkt zur Verfügung stellt. Zusätzlich kommen auch noch Wechsel der Fondsverwalter (Manager) hinzu. Man sollte in Fonds als Neueinsteiger nur investieren wenn man einem Investmentclub beitritt. Nur dort gibt es ansatzweise mehr Information als bei einer Bank gez. BBB auch Bernd B. ----

[Bearbeiten] Superfonds ?

Zitat: "Die Anlagegrundsätze können grob unterschieden werden nach: Value (Substanz) - Growth (Wachstum) oder Blend (Mischprodukte). Seit 2004 gibt es auch sogenannte Superfonds. Für Fonds dieser speziellen Kategorie ist eine besondere Zulassung des Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistung notwendig. Solche Fonds können auch z.B. Zertifikate kaufen und sind in Ihrer allgemeinen Regulierung nicht so streng an Vorgaben gebunden. Bis heute (Dez. 2005) haben die meisten Superfonds eher mit moderaten Ergebnissen abgeschnitten, da mit vergleichsweise hohen Kosten operieren." Was ist mit Superfonds gemeint? Hedgefonds? Dann sollten wir auch den Begriff verwenden! Dachfonds? - Klingt nicht danach. --Raubfisch 10:50, 24. Jan 2006 (CET)

Sorry, ich habe im obigen Absatz den Begriff mal durchgestrichen. Wie du es schon angedeutet hast: Es gibt definitv keine Anlagekategorie mit dem Namen Superfonds. Das gilt für Deutschland, Austria und die Schweiz, wenn es um die deutschsprachige WP geht. Es gibt einen einzelnen Hedgefonds mit den Namen Superfund. Diese Superfund macht zusammen Werbung mit einem ehemaligen österreichischen Rennfahrer. Das erklärt auch die hohen (Werbungs-) Kosten. Das ist nur einer von zur Zeit 10.000 Fonds aus 150 Anlagekategorien (peergroups) die am deutschen Markt zugelassen sind. Dieser eine Fonds repräsentiert nicht den Markt. Fonds ist deutsche Schreibweise, fund/Fund ist die englische Schreibweise. Das gibt immer einen Hinweis auf Herkunft des Fonds. Superfund ist zwar in Frankfurt und Wien registriert, besitzt aber eine ISIN die mit KY anfängt. Das ist ein Hinweis auf die Niedrigsteuerländer wie z.B. Bahamas. Viele Hedgefonds sind dort aufgelegt. Daher wird der Name englisch geschrieben. gez. BBB auch Bernd B. --84.176.87.33 21:56, 27. Jan 2006 (CET)
Mal abgesehen davon, das der Anlagestil Blend nicht mit dem Begriff Mischprodukte zu übersetzen ist. Das kann zu Irrtümern mit der Vergleichsgruppe Mischfonds oder Gemischte Fonds = Definition des BVI führen. Der Plural ist gänzlich falsch. Der Begriff Blend wird zwar in der Branche genutzt, aber vorzugsweise setzt diesen Begriff die Firma Morningstar aus München ein. Denn diese Firma nutzt zur Beschreibung des Portfolios ein Strukturbild das aus einem Quadrat mit 3 x 3 Feldern besteht und bezeichnet es als Stylebox. Andere Anbieter machen das nicht. Weder FERI noch S&P. Nur die KAG Morgan Stanley SICAV hat dieses Strukturbild noch weiter optimiert und daraus ein Dreieck mit 3 x 3 x 3 Feldern gemacht. Morgan Stanley (Investmentgesellschaft) kann somit 27 Strukturbilder darstellen und Morningstar (Analyst) nur 9 Strukturbilder. Beide Firmen benötigen aber den Anlagestilnamen. Und Morgan Stanley benutzt dafür den Begriff Core. Morgan Stanley und Morningstar kommen ursprünglich aus dem englischsprachigen Raum. Die Übersetzungdatenbank der Uni München, LEO sagt dazu: Man könnte für Blend die Begriffe Melange und Abmischung verwenden. Melange ist aber wieder französisch und erklärt dem unwissenden Leser auch wiederrum nicht des Pudels Kern. Den Begriff Core könnte man übersetzen mit Herzstück, Innenteil, Kern, Mark :-)) Eine gängige deutsche Fassung ist mir zur Zeit auch nicht geläufig. Letztendlich wird der Begriff Blend oder Core aus statistischen Gründen benötigt um das mittlere Drittel zu beschreiben. Der Anlagestil ist also weder Substanzwert (Value) noch Wachstumswert (Growth) orientiert. Die Beschreibung dieses Zustandes könnte man mit indifferent, unscharf oder ungeklärt abtun, weil eigentlich nur Substanz oder Wachstum von Interesse ist und der Rest in der Mitte, erhält zu statistischen Zwecken den Begriff Blend. Der Zustand Blend oder Core ergibt sich eben halt durch die Mischung der Wertpapiere die der Fonds hält. Eigentlich ist Blend oder Core eine Substanzwert-Wachstums-Kombination. Ich habe um die 20 Fachglossare nach dem Begriff "Blend" abgesucht und bin nicht fündig geworden. Selbst der BVI beschreibt den Begriff Blend auf seiner Seite nicht. Es gibt aber noch einen winzigen Lichblick. Das Glossar des BVI auf www.bvi.de ist Müll. Es gibt ein dt. Verlagshaus, das setzt eine andere Kopie vom BVI-Glossars ein, das wesentlich besser und umfangreicher ist. Leider habe ich das Verlagshaus nicht wieder gefunden. :-(( Aber ich glaube auch nicht, das man dort fündig wird. Es ist halt ein englischer Begriff der leider bislang kommentarlos übernommen wird. gez. BBB auch Bernd B. --84.176.87.33 21:56, 27. Jan 2006 (CET)
Nachtrag. Nein es ist kein deutsches Verlagshaus, sondern die Bankgesellschaft Berlin die diese BVI-Glossar-Kopie ins Netz stellt. Auch hier werden die Begriffe Blend oder Core nicht erklärt. :-(( gez. BBB auch Bernd B. --84.176.95.77 18:18, 28. Jan 2006 (CET)


[Bearbeiten] Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht

Der umseitige Beitrag zum Thema Anlegerschutz und Rechenschaftsbericht es ebenfalls unzutreffend. Hier werden Äppel und Birnen in einen Korb getan und miteinander kräftig verquirrlt. Der Rechenschaftsbericht ist nur ein Aspekt des Anlegerschutzes. Er dient lediglich der Berichterstattung, hat aber im Kern nichts mit Anlegerschutz zu tun. Der Rechenschaftsbericht dient der Erfolskontrolle und primär dem Vergleich mit Berichten von Ratingagenturen und Analysten als da z.B. sind S&P, Morningstar, Reuters, Fondsnote, und selbstständige Vermögensverwalter die eigene, selbst verfaßte Berichte erstellen. Im Fall von geschlossenen Fonds gibt es da noch diesen kleinen Wachhund DFI-Gerlach-Report.

Anlegerschutz. Fonds gehören keine Sicherungseinrichtung gegen Konkurse an. Der Anleger unterliegt voll dem Marktrisiko. Anleger die die Marktphase falsch eingeschätzt haben und sinkende Kurse anstatt steigende Kurse sehen, haben eben leider Pech gehabt. Entsprechend schwierig ist es sein Geld wieder zu bekommen. Wie z.B. der Niedergang des Neuen Marktes in Deutschland eindrucksvoll bewiesen hat. Den Anlegerschutz nehmen im weitesten Sinne die Ratingagenturen wahr. Namhafte Pleiten waren in der Vergangenheit: Bernie Cosfield mit IOS Overseas, Phoenix Kapitaldienst in Frankfurt/M, LTCM in Singapur/England mit Nick Leeson, Die Neuen-Markt-Fonds der jüd. Bank Julius Bär aus der Schweiz in Deutschland mit Kurt Ochner. Ferner gibt es 3 Form von Krisen durch die massive Kapitalverluste zu bedenken sind. 1) Schulden: Argentinien, Pakistan, Russland, Indonesien, Mexiko. 2) Liquidität: Ukraine, Südkorea, Thailand. 3) Wechselkurs: Brasilien, Kasachstan, Hong Kong, Malaysia, Philippinen, Tschechien. Die jüngsten Krisen in Dez 05/Jan 06 im Bereich der Immofonds weisen auf Fehlgutachten der Immobiliengutachter hin (KanAm + Deutsche Bank). Wenn man den Fall von MCI-Worldcom und Enron betrachtet die auch durch Bilanzmanipulationen Furore machten, fängt der Anlegerschutz bei Bank(KAG)-internen Revision an. Janus Capital wurde z.B. im Fall des late tradings zu Schadensersatz verurteilt. Dann gibt es noch die Fälle von Frontrunnig (Insider kaufen erst vorab auf eigene Rechnung und erst dann im Namen des Fonds und treiben somit die Kurse) und churning (Provisionsreiterei) Im Fall von Kurt Ochner könnte man sagen alle Marktteilnehmer waren besoffen und sein Fall könnte man bestenfalls noch mit Dummheit und Euphorie der Markteilnehmer abtun, denn Jahre zuvor hatte es Börnie Cosfield böswillig vorgemacht, wärend dessen Kurt Ochner nicht unbedingt Böswilligkeit zu unterstellen war. (Kann mich irren). Theoretisch sollte für den Anlegerschutz das BaFin (ehemals BaKred) zuständig sein. Die Idee das das BaFin aber Zähne hat kann man getrost in die Tonne kloppen, weil das BaFin der Entwicklung nur hinterläuft und meines Wissens auch keine Kursdatenbank selbst pflegt. Ohne Kursdatenbank ist alles Asche. Nötig wäre eine zentrale Kursdatenbank für alle KAGs. Das aber läßt der Markt aus unterschiedlichen Gründen nicht zu, obwohl es für alle billiger wäre. Derzeit existieren schätzungsweise um die 3-6 Kursdatenbanken nur für Deutschland. Die meisten Fälle von Betrug oder Missbrauch finden innerhalb der Verwaltung statt und einiges kann man mit den bestehenden Gesetzen auch nicht verfolgen. So wurde Phoenix-Kapitaldienst zwar aufgedeckt, weil dort in der Realität ein Betrug statt fand, aber vorbeugende Maßnahmen wie z.B. im Fall von GAMAG verliefen mehr oder weniger im Sande. Die meisten negativen Schlagzeilen generierten in den vergangenen 10 Jahren die Hedgefonds. Und ex Definition hat der Anleger oder auch der Analyst keinen Zugang zur Fondsbuchhaltung. Der KAG im Bereich der Fondsbuchhaltung Fehler nachzuweisen kann nur durch Überläufer aufgedeckt werden. Währenddessen ein Betrug oder eine Fehlberatung vom Anlageberater am Kunden durch einfache Gesetze verfolgt werden und bei ungewollten Unfällen durch die Vermögensberaterhaftplicht abgedeckt werden. Aber nach wie vor hat ein Rechenschaftsbericht nichts mit Anlegerschutz zu tun, den ein möglicher Betrug hat schon vorher statt gefunden und läßt sich mit dem Rechnenschaftsbericht nur schwer aufdecken. Alexandra Merz bei Scope hatte allerdings Erfolg im Fall von SEB Immoinvest. Es handelte sich aber auch nicht um Betrug.
Schadensersatz ist schwer zu bekommen, aber es gibt ihn. Die Deutsche Bank hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall mit Morgan Grenfell und soll als Muttergesellschaft 600 Mio DM ersetzt haben. Auch die Ratingagentur Scope mit Alexandra Merz und der SEB Immoinvest mit Barbara Knoflach haben sich gegeneinander angelegt, aber für den Anleger ist weniger bei raus gekommen. Janus Capital mußte ebenfalls zahlen. Die Deutsche Bank will beim jüngsten Vorfall zu grundbesitz-invest ebenfalls einen Teilausgleich bereitstellen. gez. BBB auch Bernd B. --84.176.118.22 02:58, 30. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Ist das Indexzertifikat die richtige Alternative?

Zitat aus dem Artikel: "Nur ein gutes Drittel aller Fonds übertrifft seinen jeweiligen Vergleichsindex. Daher stellen meistens Indexzertifikate eine bessere Investitionsalternative als vor allem Aktienfonds dar."

Wenn viele Fonds den Vergleichsindex nicht übertreffen, dann sollte hier m.E. nicht die Alternative Indexzertifikat sondern die Alternative Indexfonds genannt werden. Der Indexfonds ist meist kostengünstig, je nach Auswahl oft sogar börsenhandelbar, aber dennoch ein Investmentfonds. Das bedeutet, daß Dividendenerträge (beim DAX oder dem EUROSTOXX 50 z.Z. ca. 2 bis 3 %) dem Fondsbesitzer zufließen. Außerdem besteht die Sicherheit, daß die entsprechenden Wertpapiere in einem Sondervermögen verwaltet werden. Bei Zertifikaten handelt es sich dagegen faktisch um eine Schuldverschreibung des herausgebenden Instituts mit dem entsprechend höheren Risiko. (Neben dem Risiko, daß der zugrundeliegende Index fällt steht das Risiko, daß das herausgebende Institut in Schwierigkeiten kommt.) Außerdem profitiert der Anleger bei Zertifikaten nur dann von Dividendenzahlungen, wenn sich das Zertifikat auf einen Performanceindex bezieht. Das ist aber bei vielen Zertifikaten nicht der Fall. In solchen Fällen kassiert das herausgebende Institut die Dividenden. Ob dies ein Grund dafür sein mag, daß Zertifikate derzeit sehr aktiv vermarktet werden?

Ich empfehle hier im Artikel daher nicht die Alternative Aktienfonds oder Indexzertifikat zu nennen, sondern passiv verwaltete Investmentfonds (Indexfonds) den aktiv verwalteten Fonds gegenüberzustellen. --Raubfisch 11:14, 9. Nov. 2006 (CET)

Nun, Indexfonds ist genauso eine Alternative wie ein Indexzertifikat und oft (nicht immer) klassischen (aktien)Fonds vorzuziehen da die Kosten geringer. Die Kosten zwischen vergleichbaren Indexzertifikat un Indexfonds sind im Mittel im Vergleich fast ident, vielleicht der Indexfonds im Schnitt eine Spur schlechter. Das Risiko ist bei beiden in etwa gleich hoch, neben den Kursschwankungen: Beim Zertifikat (Schuldverschreibung) besteht das Risiko, dass der Market-Maker, also meist jene Bank welche die Indexzertifikate auflegt und gleichzeigt als Käufer/Verkäufer auftritt, in Schwierigkeiten kommt. Bei Indexfonds, bzw. generell bei allen Fonds besteht das zusätzliche Risiko, dass die Fondsgesellschaft in Schwierigkeiten kommt.
Das mit den Dividendenzahlungen und Details wie Preformanceindex stimmt natürlich. Das soll ja auch keine Erklärung für und wider den verschiedenen Indexzertikaten sein sondern nur aufzeigen dass es neben Fonds auch noch anderes gibt. Meist ist der Inhaber auch an der Kurssteigerung interessiert und nicht an den Dividenden. So z.b. besitzt der Inhaber eines Indexzertifikates auch kein Stimmrecht wie es ein Aktionär (bzw. die Bank) dabei besitzt - nur spielt dieser und einige andere Punkte in Praxis bei vielen, vor allem Kleinanlegern, kaum eine Rolle.
Punkto (be)Werbung: Indexzertikakte werden eigentlich eher schwach bis kaum beworben, zumindest hier in Österreich. Warum? Weil bei der Vermittlung jener Wertpapiere durch die klassischen Keiler und Klinkendrücker bei diesen Produkten meist die Provisionen nicht sehr hoch sind. Und es auch nur wenige (Klein)kunden am Breitenmarkt gibt die sich selbst soweit informieren und direkt solche Wertpapiere handeln. Statt dessen gibt es sehr viele Kleinaktionäre die mehr oder weniger unbekümmert direkt in Aktien anlegen und sich nur der Werbung und/oder Grösse des Unternehmens vertrauen und beeinflussen lassen - dabei wären jene Kunden mit Indexzertifikaten (z.b. auf den DAX) wesentlich besser beraten als wie z.b. mit Aktien wie Deutscher Telekom...
Fondsgesellschaften sind natürlich in gewisser Konkurrenzsituation zu jenen Indexzertifikaten und "nicht sehr erfreut darüber". Denn es fallen damit die relativ hohen Kosten aktiv verwalteter Fonds weg, die sonst der Anleger jenen Fondsgesellschaften zahlt - das ergibt natürlich auch gewisse pro/contra Haltungen.
Die Nennung der Indexzertifikate als eine mögliche Alternative von vielen anderen finde ich persönlich in Ordnung. Es soll jeder sich selber informieren und entscheiden (können) was für in das Beste sein mag...--wdwd 19:29, 9. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Anteilspreisberechnung

Findet sich jemand kundiges, der im Artikel das Thema Anteilspreisberechnung erwähnt/einbaut? --Roterraecher 00:49, 8. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Abschnitte "Vorteile" und "Nachteile"

Die Diskussion von Vor- und Nachteilen ist imho nur sinnvoll im Vergleich zu Anlagealternativen. Wir sollten daher besser in einer Tabelle oder als Freitext die zusammengehörenden Vor- und Nachteile der Anlageformen geschlossene Fonds, offene Fonds, Direktanlage und Zertifikate gegenüberstellen. Zu behandelnde Aspekte wären dann z.B. Risikostreuung, Kosten, Transparenz, Regulierung etc.Karsten11 10:48, 7. Feb. 2007 (CET)

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