Invention
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Der in der musikalischen Formenlehre verwendete Begriff Invention (von lateinisch invenire - entdecken, erfinden, bzw. inventio - Einfall) ist nicht klar definiert. Er ist seit der Mitte des 16. Jahrhunderts gebräuchlich und hat eine der folgenden Bedeutungen:
- Ersatzbezeichnung für Musikstücke, deren Gattungsname nicht angegeben wird;
- Als Erstveröffentlichung erschienene Stücke;
- Stücke, die für besonders ideenreich oder neuartig gehalten werden.
Bei Johann Sebastian Bach ist die Invention ein zwei- oder dreistimmiges Klavierstück, in dem der musikalische Einfall polyphon verarbeitet wird, siehe Inventionen und Sinfonien.
[Bearbeiten] Weitere Bedeutungen
[Bearbeiten] Im 16.Jahrhundert
Im 16. Jahrhundert wurden auch Festaufzüge mit raffinierten Maschinerien als Inventionen bezeichnet. Giovanni Maria Nosseni war der berühmteste Meister dieser Festkultur. Er verfügte über ein besonderes Inventionshaus, wo die Maschinen und Geräte für die Aufzüge verwahrt wurden.
[Bearbeiten] Betriebswirtschaftslehre
In der Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Invention auch eine Erfindung. Dagegen bezeichnet die Innovation die Einführung eines neuen Produktes (materiell oder immateriell) in z.B. einem Markt. "neu" bezieht sich also immer auf einen abgrenzbaren Bereich (hier ein Markt). Siehe auch Innovationsmanagement