Jagdausübungsrecht
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Das Jagdausübungsrecht umfasst in Deutschland die ausschließliche Befugnis zur Jagdausübung im engeren Sinne, also dem eigentlichen Jagen, zur Hege und zum Aneignen von Wild. Das eigentliche Jagen umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. Das Aneignen umfasst nicht nur erlegtes Wild, sondern auch Abwurfstangen, etwa des Rotwildes, und Eier des sogenannten Federwildes. Die Hege umfasst die Verbesserung des Lebensraums und den unmittelbaren Schutz der Gesundheit des Wildes.