Japanisches Oberhaus
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Das japanische Oberhaus (jap. 参議院, sangiin) ist eine der zwei Kammern des Japanischen Parlaments. Es ist dem Abgeordnetenhaus untergeordnet. (siehe dazu Politik Japans)
Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde Japan nach preußischem Muster konstitutionalisiert und ein Parlament eingerichtet. Das Oberhaus wurde als Herrenhaus (貴族院 kizokuin) bezeichnet und es durften ihm wie im Vereinigten Königreich nur Mitglieder des Adels (Kazoku) angehören. In der Verfassung von 1947 wurde diese Regelung abgeschafft.
Nach Reformen im Jahr 2000 sitzen im Oberhaus 242 Abgeordnete. Das Oberhaus wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt.
Da das Oberhaus politisch weniger bedeutsam ist, stellen die Parteien bei Oberhaus-Wahlen bisweilen prominente, aber politisch unerfahrene Kandidaten auf.