Justizanstalt
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In Österreich werden Gefängnisse, welche dem Bundesministerium für Justiz unterstellt sind, Justizanstalten (JA) genannt.
Dieser Begriff umfasst Strafvollzugsanstalten, gerichtliche Gefangenenhäuser, Sonderanstalten, Jugendstrafvollzugsanstalten, sowie Strafvollzugsanstalten für Frauen.
[Bearbeiten] Das Strafvollzugswesen
In Österreich bestehen insgesamt 28 Justizanstalten, wovon 16 die Funktion von gerichtlichen Gefangenenhäusern, 8 von Strafvollzugsanstalten, eine einer Anstalt des Jugendstrafvollzuges und 3 von Anstalten des Maßnahmenvollzuges hatten. Den Justizanstalten waren 15 Außenstellen zugeordnet. Die intensive Bautätigkeit im Strafvollzugsbereich wurde fortgesetzt. In den österreichischen Justizanstalten waren von Mitte der 90er-Jahre bis einschließlich 2001 im Durchschnitt etwa 7.000 Personen in Haft. Seit dem Jahr 2002 ist ein außerordentlich starker Anstieg auf rund 7.500 (2002) und bis zu 8.487 am 1. Dezember 2003 zu verzeichnen. Am 1. Juni 2004 befanden sich 8337 Personen in Haft. Davon waren 5285 Strafgefangene, 2282 Untersuchungshäftlinge, 638 im Maßnahmenvollzug untergebrachte Personen und 132 sonstige Gefangene und Verwaltungshäftlinge. 3945 Insassen aus 102 Nationen besaßen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft.
Im Österreichischen Strafvollzug sind mehrere Berufsgruppen vertreten.
Eine Einteilung kann in den Uniformierten (Exekutiven) Teil der im Strafvollzug arbeitenden Bediensteten, der Justizwache und in den Teil der sogenannten Betreuungsdienste = (Ärztliche, Psychiatrische, Psychologische, Pädagogische und Soziale, Seelsorge, Krankenpflege, Kanzleikräfte und handwerklicher Dienst) gemacht werden.