Kellnerei
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Unter Kellnerei versteht man das Verwaltungs- und Wohngebäude eines Kellners (von lat. cellarius bzw cellerarius), der die Geld- und Naturalabgaben eines adeligen oder geistlichen Herrn einsammelt und verwaltet. Er hat also eine ähnliche Funktion wie ein Rentmeister.
[Bearbeiten] Quelle
- Literatur: E. Haberkern/J. F. Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 1. A. Franke Verlag, München 1980.