Kirchengemeinschaft
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Eine Kirchengemeinschaft, manchmal auch als Kommunion oder Communio bezeichnet, ist die gegenseitige Anerkennung zwischen Kirchen oder Konfessionen, dass die Partnerkirchen das Wesentliche des christlichen Glaubens umfassen. Nach biblischem Verständnis möchte Jesus dass die Gläubigen eins sind, so wie er und der Vater eins sind. Im Urchristentum begannen Kirchenspaltungen zur Zeit Paulus, indem einzelne Denominationen gegründet wurden (1.Korinther 1:10-12).
Vollständige Kirchengemeinschaft – im Bereich der reformatorischen Kirchen meist als "volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft" bezeichnet – umfasst:
- gegenseitige Anerkennung der Mitgliedschaft
- gemeinsame Feier des Abendmahls/der Eucharistie (Abendmahlsgemeinschaft)
- gegenseitige Anerkennung der ordinierten Geistlichen
- gegenseitige Anerkennung der Sakramente
- gemeinsame Verpflichtung zur Mission
- Kanzelgemeinschaft
Die Partnerkirchen einer Kirchengemeinschaft bewahren ihre theologische, traditionelle und organisatorische Eigenständigkeit.
Vollständige Kirchengemeinschaft besteht z.B. zwischen
- den 15 autokephalen östlich-orthodoxen Kirchen
- den anglikanischen Kirchen, der altkatholischen bzw. christkatholischen Kirchen der Utrechter Union, der Unabhängigen Philippinischen Kirche und der indischen orthodoxen Kirchen
- den Kirchen, die der Leuenberger Konkordie angeschlossen sind
- der koptischen, armenischen, jakobitischen und Tawahido Kirche
- den zwölf Kirchen der Porvoo-Kommunion (britische und irische anglikanische Kirchen und nordische und baltische lutherische Kirchen)